Rz. 28

Nach Abzug des Unterhalts für F1 beträgt das bereinigte Nettoeinkommen des M 1.875 EUR (3.000 – 1.125 EUR). Nach Abzug des Kindesunterhalts verblieben 1.548,50 EUR (1.875 – 326,50 EUR).

Der Erwerbstätigenbonus des M ist mit 155 EUR (1.548,50 EUR × 10 %) in Abzug zu bringen. Das bedarfsbestimmende Einkommen von M beträgt somit 1.393,50 EUR (1.548,50 – 155 EUR).

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