Rz. 147

▪ Inhaberschaft/Title:

Diese Garantie trifft Aussagen zum Zielunternehmen und den kaufgegenständlichen Geschäftsanteilen, insb. hinsichtlich der Rechtsinhaberschaft. Ziel der Garantie ist die Gewährleistung des Stammkapitals (Betrag und Erhalt), der Höhe und Zahl der einzelnen Geschäftsanteile sowie die Erfüllung der Einlagepflichten nach § 14 GmbHG. Die fehlende Existenz von Geschäftsanteilen ist eines der Haupthindernisse für einen rechtssicheren Erwerb von Geschäftsanteilen beim Unternehmenskauf. Der Käufer muss sich daher in jedem Fall neben der Inhaberschaft an den Anteilen auch die Existenz der Geschäftsanteile überhaupt sowie in der aus der Gesellschafterliste ersichtlichen Form gewährleisten lassen. Weiterhin schützt diese Garantie den Käufer vor Verfügungsbeschränkungen, wie bspw. gesellschaftsvertragliche Beschränkungen – etwa Vinkulierungen i.S.v. § 15 Abs. 5 GmbHG oder Vorkaufsrechte – welche in der Praxis häufig anzutreffen sind. Zudem kann die Zustimmung Dritter aufgrund von familien-, vormundschafts- und/oder erbrechtlichen Beschränkungen erforderlich ein.

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Muster 12.3: Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Die Angaben über die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft in Ziff. _________________________ sind vollständig und richtig. Die in Ziff. _________________________ bezeichneten Geschäftsanteile an der Gesellschaft bestehen in der angegebenen Höhe und sind mit keinen Rechten Dritter, gleich welcher Art, belastet. Die Geschäftsanteile werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehalten und sind insb. weder verpfändet noch gepfändet noch gibt es Vorkaufsrechte, Optionen oder andere Rechte oder Ansprüche Dritter an ihnen. Der Verkäufer kann über die Geschäftsanteile frei verfügen. Das Stammkapital der Gesellschaft ist in Ziff. _________________________ richtig wiedergegeben. Die Stammeinlagen sind vollständig einbezahlt bzw. erbracht und weder ganz noch teilweise, offen oder verdeckt, zurückbezahlt bzw. zurückgewährt worden; insb. liegt keine verdeckte Sachgründung vor. Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften sind stets eingehalten worden. Nachschüsse des Gesellschafters sind nicht eingefordert worden. Es besteht auch keine Nachschusspflicht.

▪ Keine eintragungspflichtigen Vorgänge:

Mit der nachfolgenden Garantie soll gewährleistet werden, dass es keine noch nicht im Handelsregister eingetragenen Änderungen eintragungspflichtiger Verhältnisse der Gesellschaft gibt; die Garantie bezieht sich insb. auf den Wortlaut der Satzung der Gesellschaft.

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Muster 12.4: Eintragungspflichtige Vorgänge

Der in Anlage _________________________ beigefügte Handelsregisterauszug gibt die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft vollständig und richtig wieder. Es sind bei der Gesellschaft keine Gesellschafterbeschlüsse gefasst, die der Eintragung in das Handelsregister bedürfen, aber noch nicht angemeldet sind. Die dem Käufer vor der Beurkundung übergebene beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vom _________________________ stellt dessen derzeit gültige und aktuelle Fassung dar. Er ist vollständig. Nebenabreden zu diesem Gesellschaftsvertrag (insb. Gesellschaftervereinbarungen) bestehen nicht.

▪ Unternehmensverträge:

Durch diese Garantie soll gewährleistet werden, dass neben den ggf. bekannten keine Gewinnabführungs- und sonstige Unternehmensverträge i.S.v. §§ 291 ff. AktG, welche die Zielgesellschaft mit dem Verkäufer oder einer Konzerngesellschaft des Verkäufers abgeschlossen hat, bestehen. Die Kündigung solcher Verträge ist in der Praxis nicht unproblematisch. Es empfiehlt sich regelmäßig, die Anteilsveräußerung in Unternehmensverträgen explizit als außerordentlichen Kündigungsgrund zu regeln, da die Registergerichte – anders als die Steuerbehörden – die Veräußerung der Anteile an dem beherrschten Unternehmen nicht als wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung anerkennen. Ggf. ist eine entsprechende Freistellung für den Ausgleich der Verluste sowie für die Sicherheitsleistung zugunsten der Gläubiger aufzunehmen. Hinsichtlich des Gewinnabführungsanspruchs kann entweder eine Reduzierung des Kaufpreises oder eine Verpflichtung zur Widereinlage desjenigen Teilbetrages, der auf die Zeit nach dem Stichtag entfällt, vereinbart werden. Weiterhin wird durch diese Garantie gewährleistet, dass keine sonstigen, dem Käufer bekannten vertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft oder mit dem Verkäufer in Zusammenhang stehenden Personen oder Gesellschaften bestehen. Dies ist insb. in Hinblick auf verdeckte Gewinnausschüttungen von Bedeutung; Geschäfte mit Familienangehörigen und verbundenen Unternehmen bergen häufig das Risiko verdeckter Gewinnausschüttung. Die Gründe zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung können vielfältig sein; im Konzern begründete Vereinbarungen über Kostenumlagen, Dienstleistungen oder auch Verrechnungen für konzernbezogen...

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