Rz. 205

Werden mehrere (Teil-)Einigungen geschlossen, entsteht nach § 15 Abs. 2 RVG nur eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1 RVG).

 

Beispiel 129: Mehrere Einigungen

In einem Rechtsstreit über Räumung (Wert: 6.000,00 EUR) und rückständige Mieten (3.000,00 EUR) einigen sich die Parteien im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Räumung. In einem späteren Termin wird dann auch ein Vergleich über die Mieten geschlossen.

Insgesamt entsteht nur eine Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert von 9.000,00 EUR.

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV   725,40 EUR
  (Wert: 9.000,00 EUR)    
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV   669,60 EUR
  (Wert: 9.000,00 EUR)    
3. 1,0-Einigungsgebühr, Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV   558,00 EUR
  (Wert: 9.000,00 EUR)    
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.973,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   374,87 EUR
Gesamt   2.347,87 EUR
 

Rz. 206

 

Beispiel 130: Einigung über Grund und Höhe

Eingeklagt ist Schadensersatz in Höhe von 20.000,00 EUR auf der Basis einer vollen Haftung des Beklagten. Im ersten Termin einigen sich die Parteien, dass der Beklagte zu 60 % hafte und der Kläger sich zu 40 % ein Mitverschulden anrechnen lasse. Über die Höhe wird Beweis erhoben. Nach der Beweisaufnahme einigen sich die Parteien, dass zum Ausgleich der Klageforderung noch 10.000,00 EUR gezahlt werden. Auf Antrag nach § 33 RVG setzt das Gericht den Gegenstandswert der Einigung zum Haftungsgrund mit 16.000,00 EUR fest (20 % Feststellungsabschlag).

Angefallen ist insgesamt nur eine Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert. Dieser berechnet sich wie folgt:

 
  Haftungsgrund 16.000,00 EUR
+ Zahlungsanspruch 12.000,00 EUR
wirtschaftliche Identität (80 % von 6.000,00 EUR) – 9.600,00 EUR
Gesamt 18.400,00 EUR
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV   1.068,60 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)    
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV   986,40 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)    
3. 1,0-Einigungsgebühr, Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV   770,00 EUR
  (Wert: 18.400,00 EUR)    
4. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 2.845,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   540,55 EUR
Gesamt   3.385,55 EUR

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?