Rz. 205
Werden mehrere (Teil-)Einigungen geschlossen, entsteht nach § 15 Abs. 2 RVG nur eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1 RVG).
Beispiel 129: Mehrere Einigungen
In einem Rechtsstreit über Räumung (Wert: 6.000,00 EUR) und rückständige Mieten (3.000,00 EUR) einigen sich die Parteien im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Räumung. In einem späteren Termin wird dann auch ein Vergleich über die Mieten geschlossen.
Insgesamt entsteht nur eine Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert von 9.000,00 EUR.
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 725,40 EUR | |
(Wert: 9.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 669,60 EUR | |
(Wert: 9.000,00 EUR) | |||
3. | 1,0-Einigungsgebühr, Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV | 558,00 EUR | |
(Wert: 9.000,00 EUR) | |||
4. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.973,00 EUR | ||
5. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 374,87 EUR | |
Gesamt | 2.347,87 EUR |
Rz. 206
Beispiel 130: Einigung über Grund und Höhe
Eingeklagt ist Schadensersatz in Höhe von 20.000,00 EUR auf der Basis einer vollen Haftung des Beklagten. Im ersten Termin einigen sich die Parteien, dass der Beklagte zu 60 % hafte und der Kläger sich zu 40 % ein Mitverschulden anrechnen lasse. Über die Höhe wird Beweis erhoben. Nach der Beweisaufnahme einigen sich die Parteien, dass zum Ausgleich der Klageforderung noch 10.000,00 EUR gezahlt werden. Auf Antrag nach § 33 RVG setzt das Gericht den Gegenstandswert der Einigung zum Haftungsgrund mit 16.000,00 EUR fest (20 % Feststellungsabschlag).
Angefallen ist insgesamt nur eine Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert. Dieser berechnet sich wie folgt:
Haftungsgrund | 16.000,00 EUR | |
+ | Zahlungsanspruch | 12.000,00 EUR |
– | wirtschaftliche Identität (80 % von 6.000,00 EUR) | – 9.600,00 EUR |
Gesamt | 18.400,00 EUR |
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 1.068,60 EUR | |
(Wert: 20.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 986,40 EUR | |
(Wert: 20.000,00 EUR) | |||
3. | 1,0-Einigungsgebühr, Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV | 770,00 EUR | |
(Wert: 18.400,00 EUR) | |||
4. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 2.845,00 EUR | ||
5. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 540,55 EUR | |
Gesamt | 3.385,55 EUR |
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