An das Landgericht _________________________
Klage
des _________________________, wohnhaft in _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
_________________________, wohnhaft in _________________________
– Beklagter –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
wegen Herausgabe zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB
Vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR
Namens und in Vollmacht des von uns vertretenen Klägers erheben wir Klage und werden im Termin zur mündlichen Verhandlung was folgt beantragen:
1. |
Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das Grundstück _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, Flurstück-Nr. _________________________, mit einer Größe von _________________________ qm zum Zwecke der Befriedigung des dem Kläger zustehenden Anspruchs i.H.v. _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage zu dulden. |
2. |
Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung nach Ziff. 1. durch Bezahlung des Betrages i.H.v. _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Klage abwenden. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantragen wir schon jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO, sobald hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Begründung:
Der Kläger macht mit der vorliegenden Klage seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber einem vom Erblasser beschenkten Dritten geltend.
Der Kläger ist der gesetzliche Alleinerbe des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________. Er wurde mit Erbschein des AG Nachlassgericht vom _________________________ als Alleinerbe ausgewiesen.
Beweis: Erbschein des AG Nachlassgericht _________________________
Der Beklagte ist ein langjähriger Bekannter des Erblassers. Der Erblasser hat dem Beklagten mit Übergabevertrag vom _________________________ das Hausgrundstück _________________________str. _________________________ in _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Flurstück-Nr. _________________________, übertragen.
Beweis: Grundbuchauszug _________________________
Die Übertragung war nach der notariellen Urkunde des Notars _________________________, Urkunden-Nr. _________________________, in vollem Umfang unentgeltlich und somit eine Schenkung.
Beweis: Urkunde des Notars _________________________, Urkunden-Nr. _________________________
Der Nachlass des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes war nahezu wertlos. Der Erblasser hat neben einem Barvermögen i.H.v. 5.000 EUR keine weiteren Nachlassgegenstände hinterlassen.
Beweis: Mitteilung der _________________________ Bank an die Erbschaftsteuerstelle _________________________
Die persönlichen Gegenstände des Erblassers, wie Kleidung, Möbel etc., sind wertlos.
Beweis: _________________________
Der Kläger hat im Übrigen die Kosten der Beerdigung etc. i.H.v. mehr als 5.000 EUR zu tragen gehabt.
Beweis: _________________________
Nach § 2329 Abs. 1 S. 2 BGB kann der pflichtteilsberechtigte Alleinerbe auch ohne Erhebung der Einrede des § 2328 BGB direkt gegen den Beschenkten vorgehen.
Der Beklagte hat sich im Rahmen des Übergabevertrages zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Eine solche war von ihm, wie sich aus dem Übergabevertrag ergibt, nicht geschuldet.
Beweis: Urkunde des Notars _________________________, Urkunden-Nr. _________________________
Es ist daher der Gesamtwert des übertragenen Gegenstands für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zugrunde zu legen. Aus dem Gutachten des Sachverständigen _________________________ vom _________________________ ergibt sich, dass der Verkehrswert des Hausgrundstücks _________________________ EUR beträgt.
Beweis: Gutachten des Sachverständigen _________________________ vom _________________________
Da die Übertragung des Hausgrundstücks kurz vor dem Erbfall erfolgte, ist dieser Wert so der Klage zugrunde zu legen.
Dem Kläger stünde als gesetzlichem Erben ein Erbteil von 1/1 zu. Die Pflichtteilsquote des Klägers beträgt daher ½.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers beträgt _________________________ EUR zzgl. der seit Rechtshängigkeit geltend gemachten Zinsen.
Da der Beklagte trotz mehrmaliger Aufforderung den Anspruch des Klägers nich...