Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 63
Wie extern, d.h. außerhalb des beA-Systems, qualifiziert elektronisch signiert werden kann, wird in § 11 Rdn 71 in diesem Werk anhand des Produkts der Fa. SecSigner bildlich dargestellt und erläutert. Anwälte, die bisher extern signiert haben, damit ihre Mitarbeiter das signierte Dokument sowie die dazugehörige Signaturdatei zur Vorbereitung des Versands in einen Nachrichtenentwurf des beA hochladen können, benötigen mit Einführung der Fernsignatur eine ggf. gesonderte Signaturkarte, um extern signieren zu können, z.B. von der Fa. D-Trust GmbH.
Rz. 64
Die qualifiziert elektronisch zu signierende Datei kann mit einer Software eines Drittanbieters außerhalb des beA-Systems signiert werden. Mögliche Signatursoftware (neben vielen anderen) sind z.B. die Software SecSigner von SecCommerce Informationssysteme GmbH aus Hamburg oder Governikus GmbH & Co. KG mit dem Governikus DATA Boreum mit Sitz in Bremen. Es gibt unterschiedliche zulässige Arten von qualifizierten elektronischen Signaturen, siehe auch 2. ERVB 2022 Nr. 5. Dabei kann, wie im beA-System selbst, eine Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur als "detached Signature" (zusätzliche Signaturdatei) erzeugt oder mit einer Inline-Signatur (es wird keine zusätzliche Signaturdatei erstellt) signiert werden. Beide Signaturarten können von dem erzeugenden Signatur-System auf Gültigkeit geprüft werden. Bei der Auswahl des Software-Herstellers sollte immer anhand der Trusted-List der Bundesnetzagentur überprüft werden, ob der Software-Anbieter die entsprechende Qualifizierung nachgewiesen hat. Bezogen auf die genannten Hersteller wird ebenfalls um eigenständige Prüfung gebeten, da Änderungen nicht ausgeschlossen sind.
Rz. 65
Extern signiertes Dokument und ggf. dazugehörige Signaturdatei (ggf. aber auch inkl. angebrachter Inline-Signatur) werden als Dateien im beA als Anhang zu einer Nachricht hochgeladen und können dann versendet werden. Auch hier sollte eine Signaturprüfung vor dem Versand erfolgen.
Rz. 66
Wichtig: Inline signierte PDF-Dokumente werden in der Dokumentenübersicht eines Nachrichtenentwurfs nicht als signierte Dateien ausgewiesen. Eine Signaturprüfung einer inline-signierten PDF-Datei kann im beA-System nicht durchgeführt werden. Eine extern erzeugte Signaturdatei, die zusätzlich zum zu signierenden Dokument erzeugte wurde, dagegen schon. Wir empfehlen daher, die einfachste und klarste Variante des Signierens zu nutzen und im Zusammenhang mit der Versendung von Dokumenten in Nachrichten des beA-Systems entweder die Signierfunktion des beA-Systems selbst zu nutzen oder, bei Nutzung einer externen Signatursoftware, eine eigenständige Signaturdatei zu erzeugen, die als beigefügte Datei zum signierten Dokument in die Nachricht übertragen wird.