Briefkopf Rechtsanwälte Bunt u. Knallig GbR |
München, den 16.7.2019 |
Amtsgericht München
Pacellistr. 5
80315 München
Beschwerde
Az.: 8 H 2370/19
In Sachen
Klaus Müller
– Antragsteller–
Verfahrensbevollmächtigter: RAe Bunt u. Knallig GbR, sachbearbeitender RA: Otto Bunt, 80997 München
gegen
Franz Schmidt
– Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigter: RA Franz Kurz, Königstr. 44, 80805 München
wegen Gewährung von Prozesskostenhilfe
legen wir hiermit namens und in Vollmacht des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts München – Az.: 8 H 2370/19 – vom 11. Juni 2019, zugestellt am 25. Juni 2019,
sofortige Beschwerde
ein.
Begründung:
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts besteht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Klägers gegen den Beklagten hinreichende Erfolgsaussicht (An dieser Stelle wird dann zu den Erfolgsaussichten ausgeführt).
Die begehrte Prozesskostenhilfe ist daher unter Beiordnung unserer Kanzlei zu bewilligen.
Otto Bunt
Rechtsanwalt
Dieser Schriftsatz wurde einfach elektronisch signiert, § 130a Abs. 3 2. Alt. ZPO.