Rz. 629
Muster 13.6: Klagerücknahme mit dem Antrag der gesonderten Kostenentscheidung wegen einer vorherigen Säumnis des Beklagten
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
erkläre ich namens und in Vollmacht des Klägers,
dass die Klage vom _________________________ hiermit | ||
□ | in Höhe von _________________________ | |
□ | in vollem Umfange | |
zurückgenommen wird. Zugleich wird beantragt, | ||
dem Beklagten die durch seine Säumnis im Termin zur mündlichen Verhandlung am _________________________ entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Der Kläger hat sich entschieden, das Klagebegehren nicht weiter zu verfolgen, so dass die Klage zurückgenommen wird.
§ 344 ZPO, wonach die säumige Partei ungeachtet der späteren Entscheidung die durch die Säumnis verursachten Kosten zu tragen hat, gilt auch bei der Klagerücknahme, so dass die Kosten einer vorherigen Säumnis des Beklagten diesem zur Last fallen (BGH NJW 2004, 2309 m.w.N.). Nachdem das ergangene Versäumnisurteil gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO wirkungslos geworden ist, muss dies nach § 269 Abs. 4 ZPO durch einen gesonderten Beschluss festgestellt werden.
Es wird zugleich gebeten, zu viel gezahlte Gerichtskosten zu erstatten.
Rechtsanwalt
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