Rz. 666
Muster 13.43: Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils mit Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 313b Abs. 3 ZPO
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
hat der Beklagte mit Schriftsatz vom _________________________ die Klageforderung anerkannt, so dass gebeten wird,
gem. § 307 ZPO ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen. |
Namens und in Vollmacht des Klägers wird weiter beantragt,
das Anerkenntnisurteil mit Tatbestand und Entscheidungsgründen gem. § 313b Abs. 3 ZPO zu versehen. |
Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:
Gem. § 307 ZPO ist auf das Anerkenntnis des Beklagten
□ | im schriftlichen Vorverfahren |
□ | in der mündlichen Verhandlung vom _________________________ |
□ | durch Schriftsatz vom _________________________ |
durch Anerkenntnisurteil zu entscheiden. Eines gesonderten Antrags des Klägers bedarf es hierzu nicht mehr. Auch ist nach § 307 S. 2 ZPO eine (weitere) mündliche Verhandlung entbehrlich.
Vorliegend ist zu erwarten, dass das Urteil im Ausland vollstreckt werden muss, da der Beklagte dort über nicht unwesentliches Vermögen verfügt. Zur Anerkennung des Urteils im Ausland kann es erforderlich sein, dass dieses einen Tatbestand und Entscheidungsgründe enthält. Entsprechend wird gebeten, das Urteil hiermit gem. § 313b Abs. 3 ZPO auszufertigen.
Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.
Rechtsanwalt
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