An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Klage
des _________________________
– Klägers –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
_________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass nach _________________________
– Beklagten –
wegen: Auskunft und eidesstattlicher Versicherung
Vorläufiger Gegenstandswert: _________________________ (§ 18 GKG)
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage zum Landgericht _________________________ mit der Bitte um Anberaumung eines möglichst nahen Termins zur mündlichen Verhandlung, für die die Stellung folgender Anträge angekündigt wird:
1. |
Der Beklagte wird verurteilt, sein Bestandsverzeichnis vom _________________________ über die Kunstsammlung des Erblassers _________________________, verstorben am _________________________, so zu ergänzen, dass auch Auskunft über die in der Zeit vor dem _________________________ durchgeführten An- und Verkäufe erteilt wird. |
2. |
Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt zu versichern. |
3. |
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. |
4. |
Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt:
5. |
Für den Fall der Säumnis des Beklagten den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO. |
6. |
Für den Fall des Anerkenntnisses den Erlass eines Anerkenntnisurteils nach § 307 ZPO. |
Begründung:
I. Am _________________________ ist _________________________ in _________________________ verstorben. Der Beklagte wurde zum Testamentsvollstrecker für den gesamten Nachlass ernannt. Beschränkungen der Rechte des Testamentsvollstreckers hat der Erblasser nicht angeordnet. Er hat das Amt mit Erklärung vom _________________________ gegenüber dem Nachlassgericht angenommen. Der Kläger ist ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht – neben seinen drei Geschwistern zum Miterben nach dem verstorbenen Erblasser berufen.
Beweis: |
Nachlassakten des Amtsgerichts _________________________ – Nachlassgericht –, Az. _________________________, deren Beiziehung im vorliegenden Verfahren beantragt wird. |
II. 1. Der Kläger macht mit vorliegender Klage gegen den Beklagten als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Ergänzung des Nachlassverzeichnisses geltend, da das durch den Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker bislang vorgelegte Bestandsverzeichnis keinerlei Angaben über die Veränderungen des Bestandes der zum Nachlass gehörenden Kunstsammlung durch An- und Verkäufe seit Aufstellung des Nachlassverzeichnisses nach § 2215 Abs. 1 BGB am _________________________ bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bestandsverzeichnisses vom _________________________ enthält.
Beweis: |
1. |
Nachlassverzeichnis vom _________________________, in Kopie anbei. |
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2. |
Bestandsverzeichnis vom _________________________, in Kopie anbei. |
Der Beklagte hat mit Schreiben vom _________________________ die Miterben aufgefordert, ihre Zustimmung dazu zu erteilen, dass er in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker einzelne zur Kunstsammlung des Erblassers gehörende Kunstgegenstände veräußern und gleichzeitig zur Vervollständigung der Sammlung einzelne ihm angebotene Kunstgegenstände erwerben darf.
Der Testamentsvollstrecker berief sich hierbei auf eine erhebliche Wertsteigerung der Sammlung insgesamt und sah hierin eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses nach § 2216 BGB.
Beweis: Schreiben des Beklagten vom _________________________, in Kopie anbei.
Die Miterben haben mit gemeinsamem Schreiben vom _________________________ hierzu ihre Zustimmung erteilt und gleichzeitig gebeten, sie über den Umfang der in der Folgezeit tatsächlich getätigten An- und Verkäufe zu informieren.
Beweis: Schreiben der Miterben vom _________________________, in Kopie anbei.
Der Beklagte hat in der Folgezeit mit dem Kunsthändler _________________________ in _________________________ Kontakt aufgenommen und einzelne Kunstgegenstände aus dem Nachlass veräußert sowie einzelne Kunstgegenstände erworben.
Beweis: Kunsthändler _________________________, zu laden über _________________________, als Zeuge.
Auf Aufforderung der Unterfertigten hat der Beklagte schließlich am _________________________ ein aktualisiertes Bestandsverzeichnis vorgelegt, welches jedoch bezüglich des Bestandes der Kunstsammlung keinerlei Veränderungen gegenüber dem zu Beginn des Amtes vorgelegten Nachlassverzeichnisses aufweist. Einer Aufforderung der Unterfertigten mit Schreib...