Testament
Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, errichte nachfolgendes Testament.
I. Testierfreiheit, Güterstand
Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.
Mit meinem Ehemann _________________________, mit dem ich am _________________________ vor dem Standesbeamten des Standesamts _________________________ die Ehe geschlossen habe, lebe ich, da wir keinen Ehevertrag geschlossen haben, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
II. Erbeinsetzung
Zu meinen Vollerben setze ich ein:
a) |
meine Tochter _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________ |
b) |
meinen Sohn _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________ |
je zur Hälfte.
Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich jeweils seine Abkömmlinge zu Ersatzerben, unter sich entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung; mangels von solchen tritt – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung ein. Schlägt einer der Erben seinen Erbteil aus, macht er gegen den Willen meines Ehemannes seinen Pflichtteil geltend und erhält er ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.
III. Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass
Im Wege des Vermächtnisses erhält mein Ehemann _________________________, geb. am. _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch an allen Nachlassgegenständen. Ein Ersatzvermächtnisnehmer wird entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- und Auslegungsregel nicht benannt.
In Abweichung zu der gesetzlichen Regelung gemäß § 1041 BGB hat der Nießbraucher auch die außergewöhnlichen Lasten und Erhaltungsmaßnahmen zu tragen.
Der Nießbrauch endet mit der Wiederverheiratung meines Ehemanns oder wenn er eine eingetragene Lebenspartnerschaft deutschen oder ausländischen Rechts eingeht.
IV. Haushaltsgegenstände und Inventar
Im Wege des Vermächtnisses erhält mein Ehemann _________________________ das gesamte Inventar und die Haushaltsgegenstände unserer Wohnung im Untergeschoss meines Wohnhauses in _________________________, _________________________-Straße _________________________, einschließlich aller persönlichen Gegenstände, des Pkw und der Antiquitäten.
V. Rechtswahl
(Vgl. hierzuRdn 135 ff.)
Ort, Datum, Unterschrift