UVZ-Nr. _________________________/20_________________________
Verhandelt zu
am _________________________
vor dem unterzeichnenden
_________________________
Notar mit dem Amtssitz in _________________________
erschien:
Herr X, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________,
dem Notar persönlich bekannt.
A.
Sodann bat der Erschienene um Beurkundung des Nachstehenden:
Ausgliederungsplan
Vorbemerkung
(1) Herr X ist alleiniger Inhaber des unter der Firma _________________________ betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens mit dem Sitz in _________________________ (das "Unternehmen"). Die Firma ist im Handelsregister des _________________________ unter HRA _________________________ eingetragen.
(2) Es ist beabsichtigt, das Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu überführen.
§ 1 Ausgliederung
(1) Herr _________________________ gliedert das Unternehmen aus seinem Vermögen im Wege der Neugründung der nachgenannten GmbH aus.
(2) Die Firma der im Wege der Ausgliederung neu zu gründenden Gesellschaft lautet: "B-GmbH".
(3) Der Sitz der B-GmbH ist _________________________
(4) Für die B-GmbH wird der in Anlage 1 beigefügte Gesellschaftsvertrag festgestellt.
§ 2 Vermögensübertragung
(Anm.: Die Ausführungen zu § 2 können dem Muster: Spaltungsvertrag bei Abspaltung von einer GmbH Rdn 240 entnommen werden.)
§ 3 Gegenleistung
(1) Das Stammkapital der B-GmbH beträgt _________________________ EUR.
(2) Herr _________________________ übernimmt den neu gebildeten Geschäftsanteil in gleicher Höhe. Der gewährte
Geschäftsanteil ist ab dem Ausgliederungsstichtag gewinnbezugsberechtigt.
(Anm.: Eine variable Gewinnbezugsberechtigung für den Fall der Verzögerung der Eintragung ist zulässig: BGH, 4.12.2012 – II ZR 17/12, DB 2013, 334; dazu Bungert/Wansleben, DB 2013, 979.)
(3) Bare Zuzahlungen werden nicht geleistet.
(4) Der Gesamtwert, zu dem die erbrachte Sacheinlage von der B-GmbH übernommen wird, entspricht dem handelsrechtlichen Buchwert des übertragenen Vermögens zum Ausgliederungsstichtag. Soweit der Buchwert des übertragenen Nettovermögens den Nennbetrag der dafür gewährten Geschäftsanteile übersteigt, wird der Differenzbetrag in die Kapitalrücklage der B-GmbH eingestellt. Eine Vergütung für den Differenzbetrag wird nicht geschuldet.
§ 4 Spaltungsstichtag
Die Übernahme des dem Unternehmen zuzuordnenden Vermögens erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.12._________________________ 24:00 Uhr. Vom 01.01._________________________ 00:00 Uhr an gelten alle Handlungen und Geschäfte des Einzelkaufmanns _________________________, die das übertragene Vermögen betreffen, als für Rechnung der B-GmbH vorgenommen.
§ 5 Besondere Rechte
Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen bei der B-GmbH nicht. Einzelnen Anteilsinhabern werden im Rahmen der Spaltung keine besonderen Rechte gewährt.
§ 6 Besondere Vorteile
(Anm.: Eine Negativerklärung ist weder für Angaben nach Abs. 1 Nr. 7 noch nach Nr. 8 erforderlich: OLG Frankfurt am Main, 404.2011 – 20 W 466/10, BeckRS 2011, 22550 = ZIP 2011, 2408.)
Besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden weder einem Mitglied eines Vertretungs- oder Aufsichtsorgans noch dem Abschlussprüfer oder dem Spaltungsprüfer gewährt.
§ 7 Folgen der Abspaltung für Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
Durch die Abspaltung ergeben sich für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen die nachgenannten Folgen: _________________________
Insoweit sind folgende Maßnahmen vorgesehen: _________________________
§ 8 Geschäftsführerbestellung
Herr X als Gründungsgesellschafter der neuen B-GmbH, beschließt unter Verzicht auf alle gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Frist- und Formvorschriften für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung Folgendes:
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Zum ersten Geschäftsführer der neu errichteten GmbH wird Herr X bestellt. |
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Er ist stets einzelvertretungsberechtigt, auch wenn weitere Geschäftsführer bestellt sind, und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
§ 10 Kosten
Die durch diese Urkunde und ihre Durchführung entstehenden Kosten trägt die B-GmbH.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam oder nicht durchführbar sein, so soll dies die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berühren. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel in zulässiger Weise am nächsten kommt.
B. Hinweise, Vollmacht, Abschriften, Anlagen
I. Hinweise
Der Notar hat auf Folgendes hingewiesen:
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Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister der übertragenden Gesellschaft wirksam. |
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Nach § 133 UmwG haften für die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründeten Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers alle an der Spa... |