An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen!
Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
des Herrn _________________________
– Antragstellers –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Antragsgegnerin –
zur Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung.
Namens und im Auftrag des Antragstellers beantrage ich, folgende einstweilige Verfügung – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung (§ 937 Abs. 2 ZPO) – zu erlassen:
Zu Lasten des im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, BV Nr. _________________________ eingetragenen Grundstücks Gemarkung _________________________, Flst. Nr. _________________________, Größe: _________________________, ist für den Antragsteller eine Vormerkung auf Übertragung des Eigentums an dem zuvor bezeichneten Grundstück auf den Antragsteller einzutragen.
Das Gericht wird gebeten, nach Erlass der einstweiligen Verfügung das zuständige Grundbuchamt um die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch zu ersuchen, § 941 ZPO.
Begründung:
Es geht um eine Erbrechtsstreitigkeit. Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin einen Eigentumsübertragungsanspruch aus einem Vermächtnis geltend.
I. Sachverhalt
Am _________________________ ist Herr _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben (nachfolgend Erblasser genannt).
Der Antragsteller ist der Neffe des Erblassers. Die Antragsgegnerin ist die langjährige Lebensgefährtin des Erblassers, mit der dieser nach dem Tod seiner Ehefrau zusammen gelebt hat und die seine Alleinerbin geworden ist. Abkömmlinge hat der Erblasser nicht hinterlassen.
Der Erblasser hat ein notarielles Testament errichtet, das am _________________________ von Notar _________________________ unter UR-Nr. _________________________ beurkundet wurde. Aufgrund dieses Testaments wurde die Beklagte seine Alleinerbin. Im selben Testament wurde dem Kläger unter Ziff. _________________________ als Vermächtnis das im Antrag näher bezeichnete Grundstück zugewandt. Das Testament wurde am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ unter Az. _________________________ eröffnet. Die Beklagte hat die Alleinerbschaft angenommen, der Kläger hat das Vermächtnis durch Schreiben des Unterzeichners vom _________________________ ebenfalls angenommen.
Glaubhaftmachung: |
Je eine beglaubigte Abschrift |
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a) |
des Testaments vom _________________________ – Anlage K 1 – |
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b) |
des Testamentseröffnungsprotokolls vom _________________________ – Anlage K 2 – |
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c) |
des Schriftsatzes des Unterzeichners vom _________________________ – Anlage K 3 – |
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d) |
des Grundbuchblattes _________________________ – Anlage K 4 – |
Ohne triftige Gründe hat die Beklagte bisher die Vermächtniserfüllung abgelehnt.
II. Verfügungsanspruch
Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegnerin aus §§ 2147, 2174 BGB einen Anspruch auf Übertragung des ihm vom Erblasser vermächtnisweise zugewandten Hausgrundstücks wie es im Antrag näher bezeichnet ist. Mit einem Grundstücksvermächtnis gilt grundsätzlich ein Anspruch auf dessen Sicherung durch Vormerkung als mit zugewandt (OLG Hamm MDR 1984, 402).
III. Verfügungsgrund
Einer Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs des Antragstellers bedarf es nach § 885 Abs. 1 S. 2 BGB nicht.
IV. Streitwert
Das Grundstück hat einen Verkehrswert von _________________________ EUR. Davon kann ⅓ als Streitwert angenommen werden.
(Rechtsanwalt)