UVZ-Nr. _________________________/_________________________
Verhandelt in _________________________
Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:
[1] |
Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft: _________________________, mir, dem Notar, persönlich bekannt, handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer, befreit vom Verbot des Mehrfachvertretens und Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) für die Gesellschaft in Firma _________________________ Bauträgergesellschaft mbH, Sitz: _________________________, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________, HRB _________________________. Der Geschäftsführer gab an,
a) |
im Namen und auf Rechnung der von ihm vertretenen Gesellschaft zu handeln und nicht treuhänderisch für Dritte, |
b) |
dass weder er noch ein Mitglied seiner Familie eine politisch exponierte Person sei und dies auch nicht in den letzten zwölf Monaten. |
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[2] |
Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft: _________________________, ausgewiesen durch gültigen Personalausweis. |
[3] |
Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft: _________________________, ausgewiesen durch gültigen Personalausweis. |
Die Erschienenen zu [2] und [3] gaben an:
a) |
auf eigene Rechnung und nicht für Dritte zu handeln, |
b) |
miteinander verheiratet zu sein, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, |
c) |
keiner von uns und auch niemand aus unserer Familie ist eine politisch exponierte Person und dies auch nicht in den letzten zwölf Monaten. |
Die Frage des Notars, ob er, ein Sozius oder eine Person, mit der er zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat, in derselben Angelegenheit außerhalt der Amtstätigkeit bereits tätig war oder ist, wurde von jedem Erschienenen verneint; es liegt keine Vorbefassung vor.
Das Transparenzregister der zu [1] Vertretenen ist heute von mir, dem Notar, eingesehen worden; es besteht kein Beurkundungsverbot i.S.d. Geldwäschegesetzes.
Auf Ersuchen erklärten die Erschienenen zu [1] bis [3] folgenden Bauträgervertrag zu notariellem Protokoll:
I. Vorbemerkung
1. Bezeichnung der Vertragsparteien
Die _________________________ Bauträgergesellschaft mbH, _________________________, verpflichtet sich im nachstehenden zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit _________________________ Wohnungen und _________________________ Carports und zum Verkauf/zur Übereignung eines Miteigentumsanteils am Baugrundstück und wird nachstehend Verkäuferin genannt.
Herr _________________________ und Frau _________________________ kaufen die Bauleistung und das Sondereigentum/den Miteigentumsanteil je zur ideellen Hälfte, gemäß nachstehendem Vertrag und werden "der Käufer" genannt.
2. Grundstück
Das Grundstück _________________________ ist durch Teilungserklärung vom _________________________ (UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Notar _________________________) aufgeteilt, die Wohnungsgrundbücher für je eine Wohnung samt einem Carport sind bereits alle angelegt. Die Baubeschreibung vom _________________________ ist auch Inhalt der Teilungserklärung, wurde vorvertraglich dem Käufer mit der Teilungserklärung rechtzeitig am _________________________ durch den Notar zur Verfügung gestellt worden.
3. Belehrung nach § 13a BeurkG (noch geltende Rechtslage)
(Hinweis: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (BT-Drucks 20/11849) wird § 13a BeurkG nach § 13c BeurkG verortet und leicht geändert).
Der Notar hat uns über die Bedeutung des Verweisens nach § 13a BeurkG informiert. Anlässlich der heutigen Beurkundung liegt eine beglaubigte Abschrift der Teilungserklärung vom _________________________ (UVZ-Nr. _________________________/_________________________, Notar _________________________) vor, auf die hiermit Bezug genommen wird. Ihr Inhalt samt Anlagen ist den Erschienenen bekannt. Sie verzichten auf Vorlesen und Beifügen der Teilungserklärung als Anlage zu dieser Niederschrift.
(Künftig): Belehrung nach § 13c BeurkG-E
Der Notar hat uns über die Bedeutung des Verweisens nach § 13c BeurkG informiert. Anlässlich der heutigen Beurkundung ist für die Erschienenen die Urschrift/Ausfertigung/beglaubigte Abschrift der Teilungserklärung vom _________________________ (UVZ-Nr. _________________________/_________________________, Notar _________________________) einsehbar, einschließlich der ihr beigefügten Pläne, die vorgelegt und genehmigt wurden. Der Inhalt dieser Verweisungsurkunde, auf die Bezug genommen wird, ist den Erschienenen bekannt, die hiermit auf die Verlesung und Beifügung der Verweisungsurkunde als Anlage zu dieser Niederschrift verzichten.
4. Inhalt des Wohnungsgrundbuchs
Inhalt des W...