Rz. 761

Die Risiken der Scheinselbstständigkeit, der bürokratische Aufwand und die Komplexität der Vorschriften, aber auch andere Probleme wie Fachkräftemangel oder Personalengpässe, veranlassen immer wieder die Betroffenen, über einfachere Alternativen nachzudenken. Dazu gehört, selbstständige Dienstleister aus dem Ausland zu holen oder im Ausland zu beschäftigen. So lösungsorientiert und zielführend der Gedanke auf den ersten Blick erscheint, so hilft ein solches Modell nicht wirklich weiter. Allein durch die Beauftragung von freien Mitarbeitern aus dem Ausland kann das Risiko der Scheinselbstständigkeit im Inland nicht ausgeschlossen werden. Denn stellt sich heraus, dass der freie Mitarbeiter aus dem Ausland – gemessen an den deutschen Vorschriften – Arbeitnehmer/Beschäftigter/Unselbstständiger i.S.d Arbeit-/Sozialversicherungs-/Steuerrechts ist, bestehen nicht unerhebliche Risiken, die mindestens so weit reichen können wie die Risiken, die gerade vermieden werden sollen. Dies kann auch, insb. in steuerlicher Hinsicht, bei ortsungebundenen Dienstleistungen, wie IT-Dienstleistungen aus dem Ausland, gegeben sein (vgl. Weiss-Bölz/Hube, DStR 2022, 2564 ff. mwN.).

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