Rz. 1787

Der Sozialversicherungspflicht unterliegt nur das persönlich abhängige Beschäftigungsverhältnis. Hierunter fällt auch das Arbeitsverhältnis zwischen Familienangehörigen, wenn der mitarbeitende Familienangehörige in das Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden ist, also ein "echtes Arbeitsverhältnis" wie unter Fremden vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn sich aus der Ehe gewisse Auflockerungen der Vertragspflichten ergeben sollten. Deshalb ist der mitarbeitende Familienangehörige grds. in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, und zwar unabhängig von der Höhe seines Gehaltes. Lediglich bei Vorliegen einer Nebentätigkeitsbeschäftigung oder geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, § 7 SGB V, § 5 Abs. 2 SGB VI, § 27 Abs. 2 SGB III. Nur bei einer kurzzeitigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV kann der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI verzichten.

 

Rz. 1788

Muster 16.43: Ehegatten-Arbeitsvertrag

 

Muster 16.43: Ehegatten-Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Zwischen

Herrn/Frau/Unternehmen _________________________

– im Folgenden auch Arbeitgeber genannt –

und

Herrn/Frau/Unternehmen _________________________

– im Folgenden auch Arbeitnehmer genannt –

werden im Rahmen eines Arbeitsvertrages folgende Vereinbarungen getroffen:

§ 1

Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Frau/Herr _________________________ wird mit Wirkung vom _________________________ als _________________________ eingestellt.

Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf folgende Aufgaben: _________________________

Der Arbeitnehmer wird mit diesen Aufgaben nach näherer Anweisung betraut und ist verpflichtet, im Einzelfall auch andere ihr/ihm zumutbare Tätigkeiten zu verrichten.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausgehend von einer 5-Tage-Woche _________________________ Stunden ohne Berücksichtigung der Pausen und richtet sich nach den innerbetrieblichen Regelungen.

§ 2

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 1 BGB), d.h. mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, so gilt diese Verlängerung entsprechend auch für den Arbeitnehmer.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 3

Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt i.H.v. _________________________ EUR, das jeweils am letzten Werktag eines Monats fällig wird.

Die Gehaltszahlungen erfolgen bargeldlos durch Überweisung auf das vom Arbeitnehmer benannte Girokonto bei der _________________________ Bank, _________________________ (Ort), _________________________ IBAN _________________________ BIC

§ 4

Urlaub

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf 30 Tage (Werktage ohne Samstage) Urlaub im Jahr. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitpunkt des jeweiligen Urlaubsantrittes ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange abzustimmen.

Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzliches freiwilliges Urlaubsgeld i.H.v. _________________________ EUR brutto, das mit Zahlung des Juni-Gehaltes fällig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gezahlt wird.

§ 5

Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Für den Fall, dass der Arbeitnehmer durch Krankheit, Unfall oder sonstige von ihm nicht zu vertretender Umstände verhindert ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, erhält er Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen und bei einer länger als drei Kalendertagen andauernden Krankheit ein ärztliches Attest über das Bestehen und die voraussichtliche Dauer der Krankheit beizubringen.

§ 6

Geheimhaltungspflichten

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Informationen über den Geschäftsbetrieb sowie _________________________ geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf die Führung von Akten. Akten oder deren Inhalt dürfen, auch bei nur vorübergehendem Gebrauch, nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch den Arbeitgeber aus den Geschäftsräumen verbracht werden.

Diese Geheimhaltungspflichten wirken uneingeschränkt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

§ 7

Vertragsänderungen

Jegliche Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8

Teilnichtigkeit

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

 
_________________________ _________________________
Ort, Datum Ort, Datum
_________________________ _________________________
Arbeitgeber Arbeitnehmer

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