Rz. 352
Sobald die Liquidation beendet ist und die Liquidatoren die Schlussrechnung gelegt haben, haben sie gem. § 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG den Schluss der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[1305] Dieses prüft, ob die Abwicklung tatsächlich beendet ist, und trägt das Erlöschen ein.[1306] Nach Abwicklungsende sind die "Bücher und Schriften" der GmbH gem. § 74 Abs. 2 GmbHG für zehn Jahre von einem durch Satzung oder Beschluss (hilfsweise das Gericht)[1307] bestimmten Gesellschafter oder Dritten zu verwahren. Die Existenz der GmbH als juristische Person endet nur, wenn sie kumulativ im Register gelöscht ist und kein Vermögen besitzt.[1308] Eine gelöschte GmbH ist im Passivprozess parteifähig, wenn der Kläger substantiiert das Vorhandensein von Vermögen behauptet.[1309] Die gelöschte GmbH soll kein Geheimhaltungsinteresse mehr haben, so dass z.B. ihrem Ex-Steuerberater kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 oder § 384 ZPO zustehen soll.[1310]
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