Rz. 263

Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.

 

Rz. 264

Gem. § 3 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist vergleichbar ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer, so ist gem. § 3 Abs. 2 S. 2 TzBfG der vergleichbare unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer aufgrund des anwendbaren Tarifvertrags zu bestimmen. In allen anderen Fällen ist gem. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 TzBfG darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.

 

Rz. 265

Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 TzBfG Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht. Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gem. § 4 Abs. 2 S. 3 TzBfG dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.

 

Rz. 266

Muster 17.12: Zeitbefristung

 

Muster 17.12: Zeitbefristung

Der Arbeitnehmer wird befristet vom _________________________ bis zum _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf dieser Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Rz. 267

Muster 17.13: Zweckbefristung

 

Muster 17.13: Zweckbefristung

Der Arbeitnehmer wird für die Dauer _________________________ (z.B. der Erkrankung, des Zivildienstes, der Elternzeit etc.) von Herrn/Frau (Namen des Vertretenen) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Zweckes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Rz. 268

Muster 17.14: Verlängerungsvereinbarung

 

Muster 17.14: Verlängerungsvereinbarung

Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages

zwischen

der Fa. _________________________

– im Folgenden "Arbeitgeber" genannt –

und

Herrn/Frau _________________________

– im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt –

§ 1

Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses

Das befristete Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der Befristung am _________________________ (Datum) für weitere _________________________ (Anzahl der Monate) Monate vom _________________________ (Datum) bis _________________________ (Datum) verlängert. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am _________________________ (Datum).

§ 2

Vertragsmodalitäten

Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erfolgt zu den Bedingungen der erstmaligen Befristung, wie sie in dem Arbeitsvertrag vom _________________________ (Datum), niedergelegt sind.

§ 3

Sonstiges

Der Arbeitnehmer bestätigt hiermit, eine Kopie des von den Parteien unterzeichneten Vertrages erhalten zu haben.

 
Ort, Datum Ort, Datum
(Unterschrift des Arbeitgebers) (Unterschrift des Arbeitnehmers)
(Namensangabe des/der Unterzeichner) Namensangabe des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin

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