Rz. 263
Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Rz. 264
Gem. § 3 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist vergleichbar ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer, so ist gem. § 3 Abs. 2 S. 2 TzBfG der vergleichbare unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer aufgrund des anwendbaren Tarifvertrags zu bestimmen. In allen anderen Fällen ist gem. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 TzBfG darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.
Rz. 265
Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 TzBfG Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht. Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gem. § 4 Abs. 2 S. 3 TzBfG dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Rz. 266
Muster 17.12: Zeitbefristung
Der Arbeitnehmer wird befristet vom _________________________ bis zum _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf dieser Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rz. 267
Muster 17.13: Zweckbefristung
Der Arbeitnehmer wird für die Dauer _________________________ (z.B. der Erkrankung, des Zivildienstes, der Elternzeit etc.) von Herrn/Frau (Namen des Vertretenen) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Zweckes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rz. 268
Muster 17.14: Verlängerungsvereinbarung
Muster 17.14: Verlängerungsvereinbarung
Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages
zwischen
der Fa. _________________________
– im Folgenden "Arbeitgeber" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
– im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt –
§ 1
Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Das befristete Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der Befristung am _________________________ (Datum) für weitere _________________________ (Anzahl der Monate) Monate vom _________________________ (Datum) bis _________________________ (Datum) verlängert. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am _________________________ (Datum).
§ 2
Vertragsmodalitäten
Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erfolgt zu den Bedingungen der erstmaligen Befristung, wie sie in dem Arbeitsvertrag vom _________________________ (Datum), niedergelegt sind.
§ 3
Sonstiges
Der Arbeitnehmer bestätigt hiermit, eine Kopie des von den Parteien unterzeichneten Vertrages erhalten zu haben.
Ort, Datum | Ort, Datum |
(Unterschrift des Arbeitgebers) | (Unterschrift des Arbeitnehmers) |
(Namensangabe des/der Unterzeichner) | Namensangabe des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin |
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