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Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

 

Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

_________________________ (Notarielle Urkundenformalien)

Erschienen sind

1) A, _________________________ (Witwe), im Folgenden "Erschienene zu 1)" genannt,
2) B, _________________________ (Tochter des Erblassers), im Folgenden "Erschienene zu 2)" genannt,
3) C, _________________________ (Sohn des Erblassers), im Folgenden "Erschienener zu 3)" genannt,

alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise.

Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Urkunde betrifft den Nachlass von E, der am _________________________ in _________________________ verstarb.

Laut Erbschein des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ wurde der verstorbene E beerbt von der Witwe, Erschienene zu 1), zu ½ Anteil, und den Kindern, den Erschienenen zu 2) und 3), zu je ¼ Anteil.

Bezüglich des Erbteils der Witwe sind die beiden Kinder des Erblassers als Nacherben eingesetzt.

Bezüglich des Erbteils der Kinder hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet.

Als Testamentsvollstrecker ist in dem privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testament des Erblassers und seiner Ehefrau vom _________________________ der überlebende Ehegatte bestimmt.

(2) Der noch ungeteilte Nachlass des E umfasst folgende Posten:

 
A. Aktiva:  
1. Bebautes Grundstück in _________________________, eingetragen im Grundbuch  
  von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, mit der Flst. Nr. _________________________  
  Verkehrswert: 500.000 EUR
2. Unbebautes Grundstück in _________________________, eingetragen im Grundbuch  
  von _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, mit der Flst. Nr. _________________________  
  Verkehrswert: 400.000 EUR
3. Wohnungseinrichtung im Hause auf zu Ziff. 1 benanntem Grundstück  
  gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von: 50.000 EUR
B. Passiva:  
1. Brieflose Grundschuld für die _________________________ Bank, 15 % Jahreszinsen, auf dem unter A. 2. beschriebenem Grundstück, Grundbuch _________________________, Abteilung _________________________, Nr. _________________________ in Höhe von 200.000 EUR
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Bank in Höhe von _________________________ 100.000 EUR

Die vorstehenden jeweils angegebenen Verkehrswerte beruhen auf dem Gutachten des Sachverständigen _________________________ vom _________________________ und werden von den Erschienenen als richtig und im Rahmen des nachstehend abzuschließenden Vertrages verbindlich anerkannt.

§ 2 Erbteilsübertragung und Auseinandersetzung

(1) Die Erschienene zu 1) überträgt die Hälfte ihres Erbteils, somit einen Anteil am Nachlass von ¼, mit sofortiger dinglicher Wirkung zu zwei gleichen Teilen an ihre beiden Kinder, die Erschienenen zu 2) und 3), welche die Übertragung annehmen. Dadurch betragen nunmehr die Erbteile der Kinder statt bisher je ¼, jeweils ¼ zuzüglich ⅛.

(2) Als Gegenleistung verzichten die Erwerber der Erschienenen zu 1) gegenüber auf alle Anwartschaftsrechte als Nacherben bezüglich des Nachlasses des E. Die Erschienene zu 1) nimmt diesen Verzicht an.

(3) Die Erschienenen sind sich darüber einig, dass keine Ersatzerben bestimmt sind. Die Erschienenen zu 2) und 3) verpflichten sich vorsorglich, für sich und ihre Rechtsnachfolger gegenüber der Erschienenen zu 1) sowie deren Rechtsnachfolgern, diese von allen etwaigen Nacherbenansprüchen freizustellen.

(4) Der Erschienene zu 3) überträgt seiner Schwester, der Erschienenen zu 2), mit sofortiger Wirkung seine Anteile von ¼ und ⅛ an dem Nachlass seines Vaters. Die Erschienene zu 2) nimmt die Übertragung an.

(5) Alle Erschienenen verzichten gegenseitig auf alle Ansprüche, die aus der Verwaltung des Nachlasses und aus der Testamentsvollstreckung oder sonst im Zusammenhang mit dem Nachlass bis heute entstanden sind; sie nehmen die Verzichte gegenseitig an.

(6) Danach sind die Erschienenen darüber einig, dass

(a) der Nachlass samt sämtlich dazugehöriger Rechte und Pflichten, Aktiven und Passiven, der nunmehr aus der Erschienenen zu 1) und der Erschienenen zu 2) bestehenden Erbengemeinschaft zusteht,
(b) keinerlei Nacherbenvermerke und Nacherbenanwartschaften mehr bestehen, sondern die Erschienene zu 1) zu ¼ Anteil ohne jede Beschränkung und Beschwerung an der Erbengemeinschaft beteiligt ist und
(c) außer den Rechten und Pflichten der Erbengemeinschaft untereinander keinerlei mit dem Nachlass und insbesondere mit der Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung in Zusammenhang stehenden Ansprüche oder Verpflichtungen der Erschienenen gegeneinander mehr bestehen.

(7) Die Erschienenen zu 1) und 2) verpflichten sich als Gesamtschuldner dem Erschienenen zu 3) gegenüber, diesen...

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