Rz. 5

Die Erledigung der Hauptsache muss ausdrücklich durch den Kläger erklärt werden. Die Erklärung ist eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung. Sie muss erkennen lassen, auf welchen Teil des Klageanspruchs sie sich bezieht. Außerdem sollte für die Erledigungserklärung eine kurze Begründung abgegeben werden.

 

Rz. 6

Muster 1: Erledigungserklärung

 

Muster: Erledigungserklärung

In der Sache

Müller ./. Meier

erkläre ich den Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 2.000,00 EUR für erledigt, nachdem die Gegenseite nach Rechtshängigkeit der Klage diesen Betrag auf die Klagesumme bezahlt hat.

Gleichzeitig stelle ich hinsichtlich des erledigten Teils Kostenantrag.

(Unterschrift)

 

Rz. 7

Die Erledigungserklärung kann mittlerweile auch schriftsätzlich erklärt werden, ohne dass es einer mündlichen Verhandlung bedarf. Das Mündlichkeitsprinzip ist zur Entlastung der Gerichte insoweit durchbrochen.

Es ist im Übrigen üblich, einen Kostenantrag zu stellen, obwohl dies eigentlich überflüssig ist, da das Gericht über die Kosten des Verfahrens von Amts wegen entscheidet.

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