Rz. 55

Grundsätzlich wird die Hälfte des Kindergelds bedarfsmindernd bei der Berechnung des Barunterhalts berücksichtigt.[77]

Beim Wechselmodell wird das Kindergeld wie folgt aufgeteilt.[78]

 

Rz. 56

Der auf den Betreuungsunterhalt entfallende Anteil am Kindergeld steht beim Wechselmodell den Eltern aufgrund der von ihren gleichwertig erbrachten Betreuungsleistungen hälftig zu. Bei der Unterhaltsberechnung ist demnach bei der Ermittlung des Barbedarfs das hälftige Kindergeld bedarfsdeckend vor Ermittlung der Haftungsquote anzusetzen.

 

Rz. 57

Die auf den Barunterhalt entfallende Hälfte des Kindergelds ist nach dem Maßstab der elterlichen Einkommensverhältnisse (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB) zu verteilen.

In Summe entlastet also eine Hälfte des Kindergeldes den besser verdienenden Elternteil zu einem größeren Anteil, die andere Hälfte wird hälftig geteilt.[79]

 

Rz. 58

 

Berechnungsbeispiele für den direkten Ausgleich des Kindergeldes:

 
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters 2.400,00 EUR 3.400,00 EUR 2.600,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter 1.450,00 EUR 1.500,00 EUR 2.300,00 EUR
Summe 3.850,00 EUR 4.900,00 EUR 4.900,00 EUR
Berechnung der Haftungsverteilung zwischen den Eltern:
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters 2.400,00 EUR 3.400,00 EUR 2.600,00 EUR
abzgl. Angemessener Selbstbehalt -1.400,00 EUR -1.400,00 EUR -1.400,00 EUR
anzurechnen beim Vater 1.000,00 EUR 2.000,00 EUR 1.200,00 EUR
       
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter 1.450,00 EUR 1.500,00 EUR 2.300,00 EUR
abzgl. Angemessener Selbstbehalt -1.400,00 EUR -1.400,00 EUR -1.400,00 EUR
anzurechnen bei der Mutter 50,00 EUR 100,00 EUR 900,00 EUR
       
Anteil des Vaters in % 95,24 % 95,24 % 57,14 %
Anteil der Mutter in % 4,76 % 4,76 % 42,86 %
       
Kindergeld (2022) 219,00 EUR 219,00 EUR 219,00 EUR
       
Anteil entfallend auf den Betreuungsunterhalt 109,50 EUR 109,50 EUR 109,50 EUR
Verteilung des Anteils Betreuungsunterhalt      
Vater 54,75 EUR 54,75 EUR 54,75 EUR
Mutter 54,75 EUR 54,75 EUR 54,75 EUR
       
Anteil entfallend auf den Barunterhalt 109,50 EUR 109,50 EUR 109,50 EUR
Verteilung des Anteils Barunterhalt      
Vater 104,29 EUR 104,29 EUR 62,57 EUR
Mutter 5,21 EUR 5,21 EUR 46,93 EUR
       
Gesamt Kindergeldanteil      
Vater 159,04 EUR 159,04 EUR 117,32 EUR
Mutter 59,96 EUR 59,96 EUR 101,68 EUR
Kontrolle/Summe: 219,00 EUR 219,00 EUR 219,00 EUR
 

Rz. 59

 

Praxistipp:

Der Ausgleich des Kindergeldes zwischen den Eltern kann zur Vereinfachung auch in Form der Verrechnung der beiderseitigen Leistungen verwirklicht werden, die zu dem Zweck erfolgt, dass ein Elternteil nur noch die nach Abzug der Hälfte des auf die Betreuung entfallenden Kindergeldanteils verbleibende Unterhaltsspitze zu zahlen hat.[80]
Ein direkter Anspruch des einen Elternteils gegen den anderen Elternteil auf Aufteilung des Kindergeldes im Wechselmodell kann sich aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs ergeben, wenn und solange es an einem unterhaltsrechtlichen Gesamtausgleich zwischen den unterhaltspflichtigen Eltern fehlt.[81]
Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch unterliegt der Schranke des § 1613 Abs. 1 BGB.[82] Rückwirkend kann der andere Elternteil daher nur auf Zahlung in Anspruch genommen werden, wenn er vorher gem. § 1613 BGB ordnungsgemäß aufgefordert worden ist.
[77] BGH v. 11.1.2017, FamRZ 2017, 437 = NJW 2017, 1676 mit Anm. Graba, BGH v. 20.4.2016 – XII ZB 45/15, NJW 2016, 2122 mit Anm. Reinken = FamRZ 2016, 1220 mit Anm. Maurer.
[78] BGH v. 11.1.2017, FamRZ 2017, 437 = NJW 2017, 1676 mit Anm. Graba unter Hinweis auf BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn 34 ff. m.w.N. und v. 26.11.2008 – XII ZR 65/07, FamRZ 2009, 962 Rn 32.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge