Teilungsplan gemäß § 2204 BGB
über die Erbauseinandersetzung des am (...) in (...)
verstorbenen Erblassers (...)
1. Sachverhalt
Der Erblasser hat mit Testament vom (...) seine beiden Kinder S und T als Erben mit einer Erbquote von jeweils ½ eingesetzt.
Darüber hinaus hat der Erblasser zugunsten seines Sohnes S (...) ein Vorausvermächtnis bezüglich des Wohnhauses (...) angeordnet.
Der Erblasser hat den Unterzeichneten zum Testamentsvollstrecker benannt mit der Bestimmung, den Nachlass abzuwickeln, das Vermächtnis zu erfüllen und im Übrigen die Nachlassauseinandersetzung nach billigem Ermessen zu betreiben. Das Testament ist am (...) vom Nachlassgericht (...) eröffnet worden. Der Testamentsvollstrecker hat mit Erklärung vom (...) sein Amt gegenüber dem Nachlassgericht angenommen.
Die Erben haben die Erbschaft angenommen und die Gültigkeit und Wirksamkeit des Testaments mit Erklärung vom (...) anerkannt. Im Folgenden soll nun die Auseinandersetzung des Nachlasses vorgenommen werden.
Die Erben wurden zum nachfolgenden Teilungsplan angehört. Sie haben ihm zugestimmt.
2. Feststellung des Nachlasses
Der Nachlass wurde von dem Unterzeichner zu Beginn seines Amtes als Testamentsvollstrecker durch Nachlassverzeichnis vom (...) festgestellt. Auf dieses Nachlassverzeichnis wird Bezug genommen; es ist diesem Teilungsplan in Kopie als Anlage beigefügt.
Nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten ergibt sich folgender für die Auseinandersetzung maßgeblicher Nachlass:
– |
(...) |
(...) EUR |
– |
(...) |
(...) EUR |
– |
(...) |
(...) EUR |
Zu verteilender Reinnachlass |
(...) EUR |
3. Ausgleichungspflichten
(Berücksichtigung evtl. Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB)
4. Auseinandersetzungsplan
Unter Berücksichtigung der Erbquoten, des angeordneten Vorausvermächtnisses sowie der ausgleichspflichtigen Vorempfänge ist der Reinnachlass wie folgt zu teilen:
□ |
Sohn S erhält: |
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– |
Anteil am Geldvermögen |
(...) EUR |
|
– |
(...) |
(...) EUR |
|
– |
Vorausvermächtnis Haus (...) |
(...) EUR |
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Wert gesamt |
(...) EUR |
□ |
Tochter T erhält |
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– |
Anteil am Geldvermögen |
(...) EUR |
|
– |
(...) |
(...) EUR |
|
Wert gesamt |
(...) EUR |
5. Vollzug
a) |
Die beteiligten Erben haben die ihnen zugeteilten Nachlassgegenstände anzunehmen. S ist verpflichtet, bei der Auflassung des Grundbesitzes mitzuwirken. |
b) |
Alle vorliegenden Erwerbe mit Ausnahme desjenigen des Sohnes S sind erbschaftsteuerfrei, da sie innerhalb der Freibetragsgrenzen erfolgen. Zur Begleichung der Erbschaftsteuer des Sohnes S wird aus seinem Guthaben ein Betrag in Höhe von (...) EUR einbehalten. |
c) |
Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung i.H.v. (...) EUR. Die Vergütung ist von den Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Nach Eintragung der Grundstücksübertragung im Grundbuch und der Erledigung der Erbschaftsteuerschulden gibt der Testamentsvollstrecker die Beendigung seines Amtes bekannt und reicht die Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses dem Nachlassgericht zu den Akten. |
d) |
Der Teilungsplan wird hiermit für verbindlich erklärt. |
(...)
Unterschrift Testamentsvollstrecker
(...)
Datum, Ort