Rz. 469

Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot nach § 148 SGB III ist durch das Dritte Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 aufgehoben worden.[826]

[826] BGBl I S. 2848, 2863.

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