Rz. 13

Nur der Arbeitgeber ist zur Kündigung berechtigt. Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur (außerordentlichen) Kündigung übertragen hat.[36]

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