Rz. 64
Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach niederländischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten:
1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung
Es besteht eine verschuldensabhängige Haftung, die zu Lasten des Fahrzeughalters im Wege der Verschuldensvermutung zu einer Art Gefährdungshaftung ausgebaut worden ist. Bei einem Verkehrsunfall mit einem Kind, das jünger als 14 Jahre ist, haftet der Fahrzeughalter allein, es sei denn, es lag höhere Gewalt vor oder dem Kind kann Vorsatz bzw. eine besondere an Vorsatz grenzende Leichtfertigkeit nachgewiesen werden. Bei Fußgängern oder Radfahren ab 14 Jahren beträgt die Mindesthaftungsquote weiterhin 50 %. Ein Anscheinsbeweis wird – z.B. auch bei einem Auffahrunfall – nicht anerkannt.
Zentrale Norm der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung bildet Art. 185 WVW, der einschlägig ist, solange es sich um einen Unfall zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern handelt. Vorrangig haftet demnach der Halter des Fahrzeuges und sekundär (aber nicht kumulativ) der Fahrer. Keine Anwendung findet diese Norm auf Beschädigungen an Sachen oder Personen, die im Fahrzeug befördert werden, denn der Artikel soll den Verkehr an sich und nicht den Benutzer des Fahrzeuges schützen.
Es besteht, wie im deutschen Recht auch, eine Entlastungsmöglichkeit im Rahmen des Art. 185 WVW aufgrund höherer Gewalt. Darunter versteht man im niederländischen Recht, dass der Unfall ausschließlich auf die Verfehlungen einer anderen Person zurückzuführen ist, die für den Fahrer derart unwahrscheinlich waren, dass er mit dieser Möglichkeit berechtigterweise nicht zu rechnen brauchte.
2) Polizeiliche Unfallaufnahme
Einen ausführlichen Unfallbericht erstellt die Polizei i.d.R. nur dann, wenn ein erheblicher Personenschaden oder eine Unfallflucht vorliegt. Sonst gibt es bei Schäden, die über 500 EUR hinausgehen, i.d.R. nur ein sog. Feststellungsprotokoll.
3) Fahrzeugschaden
Der Fahrzeugschaden kann auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird dem Geschädigten der Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwerts ersetzt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn die Kosten der Reparatur nicht höher liegen als der Wert des Autos zum Zeitpunkt der Beschädigung abzüglich des Restwertes. Eine Mehrwertsteuer wird i.d.R. auch ohne den Nachweis ersetzt, dass sie tatsächlich angefallen ist, es sei denn, der Geschädigte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ein merkantiler Minderwert wird nur bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren und einem erheblichen Schaden ersetzt. Die Berechnung nimmt ein Sachverständiger nach einer bestimmten Formel vor, die sich in den NIVRE-Richtlinien findet.
Eine Neuwertabrechnung ist in Ausnahmefällen zwar denkbar – aber nach dem niederländischen Recht ist der Neupreis eines Kfz auch dann nicht in voller Höhe ersatzfähig, wenn ein fast neuwertiges Fahrzeug beschädigt wird. Denn in der Rechtspraxis wird ein 15-prozentiger Abschlag vom Katalogpreis auf den Wiederbeschaffungswert eines Autos während des ersten Gebrauchsjahres als zulässiger Ausgangspunkt angesehen.
4) Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Unkostenpauschale
Sachverständigenkosten werden i.d.R. übernommen, wenn sie erforderlich und die dadurch bedingten Kosten verhältnismäßig sind. Die Bagatellgrenze liegt mit 500–1.000 EUR ca. 300 EUR niedriger als in Deutschland. Es wird auch ein Wert von 350 EUR diskutiert. Wenn die Einschaltung eines ausländischen Sachverständigen erforderlich war, richtet sich dessen Vergütung nach den Gebührensätzen seines Landes.
Die Kosten für ein während der Reparatur des beschädigten Autos angemietetes Ersatzfahrzeug gehören jedenfalls grundsätzlich zu dem gem. Art. 162 niederländisches Burgerlijk Wetboek (BW) zu ersetzenden Betriebsschaden. Nach niederländischem Recht ist dabei eine Eigenersparnis vom geforderten Schadenersatzbetrag abzuziehen, die nach der Formel "Ersparnis pro Tag = Jahreskilometer/1000 x Tabellenwert" berechnet wird. Der Abzug kann dabei bis zu 25% der Kosten ausmachen.
Hinweis
Angemessene Kosten eines Mietwagens liegen dabei nach den Empfehlungen des Nederlands Instituut Van Register Experts (NIVRE) vor, wenn
▪ |
die Rechnung durch einen Autovermieter ausgestellt wurde, |
▪ |
die Buchung und Bezahlung durch eine Werkstatt erfolgte, |
▪ |
der Mietpreis marktkonform ist und |
▪ |
ein dem beschädigten Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug angemietet wurde. |
Ein pauschaler Nutzungsausfall ist dagegen nicht anerkannt. Bei gewerblichen Fahrzeugen kann ein konkret zu berechnender Nutzungsausfall begehrt werden. Eine Unkostenpauschale wird nicht erstattet. Nebenkosten sind konkret zu belegen. Verbringungs- und Abschleppkosten werden ersetzt.
5) Schmerzensgeld
Schmerzensgeld kann auch bei einem lediglich vermuteten Verschulden begehrt werden. Bei der Bemessung gelten i.d.R. ganz ä...