Rz. 68

Für die Erstellung einer Sorgeerklärung sollten die Eltern folgende Unterlagen und Nachweise mitbringen und vorlegen:

gültige Personalausweise,
Geburtsurkunde des Kindes,
für den Fall, dass das Kind noch nicht geboren ist, den Mutterpass,
schriftlicher Nachweis über die beantragte oder bereits bestätigte Vaterschaftsanerkennung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge