Rz. 1142

Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 16.4.2020 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2020 keine Gehälter erhalten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2020 hat der Insolvenzverwalter alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenigen verbleibenden Arbeitnehmer benötigt der Insolvenzverwalter für Abwicklungsarbeiten bei der A-GmbH. Alle Arbeitnehmer fragen sich, ob und wann die rückständigen Gehälter sowie ihr vertraglich vereinbartes 13. Gehalt und das Urlaubsgeld gezahlt werden. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter hatte die Arbeitnehmer auf den Anspruch auf Insolvenzgeld hingewiesen.

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