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Regelungsgegenstand |
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Für welche Tätigkeiten und Bereiche des Betriebes existiert bereits eine Gefährdungsbeurteilung? Wann wurde sie erstellt? Wann wurde sie aktualisiert? Wurde sie nach Einigung mit dem Betriebsrat durchgeführt? |
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Für welche Tätigkeiten und Bereiche des Betriebes soll eine neue Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden oder aber eine bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden? |
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In welcher Reihenfolge sollen diese Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden? Wie wird priorisiert? |
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Schutzbedürftige Personengruppen |
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Werden personenbezogen Gefährdungen ermittelt, wenn an den entsprechenden Arbeitsplätzen oder bei den entsprechenden Tätigkeiten schwangere oder stillende Frauen eingesetzt werden? |
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Werden besondere Bedingungen beachtet, die sich aus der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen ergeben? |
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Werden besondere Bedingungen beachtet, die bei älteren Beschäftigten eine altersgerechte Belastung bewirken? |
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Vorhandene Daten zusammenstellen |
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Welche Krankheitsquote besteht in dem jeweiligen Bereich/für die jeweilige Tätigkeit? Welche Dauer haben die jeweiligen Arbeitsunfähigkeitszeiten (<=3 Tage, <= 10 Tage, >10 Tage, >42 Tage) |
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Welche Arbeitsunfälle sind geschehen und dokumentiert (§ 6 Abs. 2 ArbSchG, § 193 SGB VII) |
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Waren Leiharbeitnehmer von Arbeitsunfällen betroffen? Waren Beschäftigte Dritter Unternehmen, die in der Betriebsstätte tätig waren, von Arbeitsunfällen betroffen? |
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Welche Gefahrstoffe, Biostoffe werden wo im Betrieb eingesetzt? |
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Ergaben sich aus den Erkenntnissen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Anhaltspunkte dafür, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, § 6 Abs. 4 ArbMedVV? |
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Welche Hinweise ergaben sich aus der Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 Nr. 3 ASiG)? |
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Aufgrund welcher gesetzlichen Vorschrift soll die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Gilt nur § 5 ArbSchG wie bei psychischen Belastungen oder kommen spezielle Vorschriften zur Anwendung? |
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(z.B. §§ 3, 3a ArbStättV, § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, § 2 Abs. 2 LasthandhabV i.V.m. § 5 ArbSchG), § 3 LärmVibrationsArbSchV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OstrV, § 3 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV, § 4 BioStoffV) |
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Welche technischen und medizinischen Regeln sind einschlägig? (vgl. www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-undTechnische-Regeln/Rechtstexte-und-Technische-Regeln_node.html |
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Existieren einschlägige DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz? Werden sie ergänzt durch Branchenregeln? |
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www.publikationen.dguv.de |
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Welche zu beachtenden Grenz- und Schwellwerte ergeben sich aus den normativen Vorgaben und den in den Technischen Regeln zusammengefassten gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen? |
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Ergeben sich aus den DGUV- Regeln konkrete Lösungsansätze für die im Betrieb vorhandenen Probleme? |
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Wie soll der vorhandene Istzustand ermittelt werden? |
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In welchen Bereichen liegen gleichartige Bedingungen der Tätigkeit vor? Können inhaltlichen Schwerpunkte bestimmt werden (z.B. Lastenhandhabung, Lärm, Maschinenbedienung, Gefahrstoffe, psychische Belastungen)? |
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Mit welchen Methoden soll die Ermittlung erfolgen bei physischen Belastungen: Begehung, Messung, Befragung durch Interviews und/oder Auswertung vorhandener Daten und bei psychischen Belastungen: Befragung und/oder Workshop, Beobachtungsinterview und/oder Untersuchung mit Hilfe der Handlungsregulationstheorie? |
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Bewertung eines Abweichens des Ist– vom Sollzustand |
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Enthalten die Methoden Vorgaben zur Beurteilung der festgestellten Gefährdung (z.B. Leitmerkmalmethode)? |
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Kann die Arbeit schädigungslos und beeinträchtigungsfrei ausgeführt werden? |
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Welche Gefährdungspotenziale der Gesundheit ergeben sich aus der ermittelten Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand? |
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Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der mögliche Schaden eintritt? Wie groß ist das Risiko? |
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Beurteilung des Handlungsbedarfes |
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Ist der Handlungsbedarf dringend, weil normative Vorgaben nicht eingehalten werden? |
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Ergibt sich dringender Handlungsbedarf aufgrund der zur Anwendung gelangten Methoden der Gefährdungsermittlung? |
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Ergibt sich ein mittlerer Handlungsbedarf, weil die festgestellten Gefährdungen den Bereich akzeptabler Risiken überschreiten? |
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Ergeben sich Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen z.B. durch Änderungen der durchzuführenden Unterweisung? |
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Sind im Betrieb fachkundige Personen beschäftigt, die die Gefährdungsbeurteilung durchführen können? Können sie im erforderlichen Umfang von ihren sonstigen Aufgaben entlastet werden? Sind Qualifizierungsmaßnahmen möglich und sinnvoll? Welche externen Kräfte können unterstützend eingesetzt werden? |