Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft)
– nachfolgend "Gesellschaft" genannt –
und
der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft
– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –
vereinbaren folgenden Interessenausgleich:
Präambel
Aufgrund marktbedingter Umsatzrückgänge und Preisverfall bei den Produkten muss die Gesellschaft einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen durchführen, um sich der geänderten Marktsituation anzupassen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Gesellschaft die Tätigkeit an nicht profitablen Produkten schnellstmöglich einstellt. Aus diesem Grund muss der Betriebsteil "Automatisierung" geschlossen werden. Der Betriebsrat nimmt die Teilbetriebsstilllegung zur Kenntnis.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Interessenausgleich gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zukünftig aus Gründen der Lesbarkeit zusammen: "Mitarbeiter", gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität) des Betriebs in _________________________, soweit sie von den Maßnahmen gemäß § 2 betroffen sind und dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen.
Leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 und Abs. 4 BetrVG sind ausdrücklich vom Geltungsbereich dieses Interessenausgleichs ausgenommen.
§ 2 Unternehmerische Maßnahmen
(1) Gegenstand des Interessenausgleichs ist die Schließung des Betriebsteils "Automatisierung" in _________________________ zum _________________________.
(2) Das operative Geschäft im Bereich "Automatisierung" wird in den nachfolgend genannten Abteilungen sukzessive, spätestens bis zu den angegebenen Zeitpunkten eingestellt, wovon jeweils die angegebene Anzahl von Mitarbeitern betroffen ist:
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Abteilung _________________________ |
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zum _________________________ |
_________________________ Mitarbeiter |
▪ |
Abteilung _________________________ |
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zum _________________________ |
_________________________ Mitarbeiter |
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Abteilung _________________________ |
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zum _________________________ |
_________________________ Mitarbeiter |
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Abteilung _________________________ |
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zum _________________________ |
_________________________ Mitarbeiter |
(3) Durch die Teilbetriebsstilllegung entfallen insgesamt _________________________ Arbeitsplätze im Betrieb in _________________________ mit Wirkung zu den oben angegebenen Daten.
§ 3 Durchführung der Maßnahmen
Der durch die Teilbetriebsstilllegung notwendige Personalabbau erfolgt durch betriebsbedingte Kündigungen und einvernehmliche Beendigungsvereinbarungen. Die Kündigungen werden unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfristen vorgenommen.
§ 4 Namensliste
(1) Die Mitarbeiter, denen aufgrund der Teilbetriebsstilllegung aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden soll, werden namentlich im Folgenden bezeichnet:
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_________________________ (Name, Vorname, Personalnummer, Abteilung) |
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_________________________ (Name, Vorname, Personalnummer, Abteilung) |
▪ |
_________________________ (Name, Vorname, Personalnummer, Abteilung) |
(2) Bei der Erstellung der Namensliste haben die Parteien zunächst folgende Vergleichsgruppen gebildet: _________________________. Innerhalb der Vergleichsgruppen wurden die sozialen Kriterien nach § 1 Abs. 3 KSchG wie folgt gewichtet: _________________________. Nicht einbezogen in die soziale Auswahl wurden die in Anlage _________________________ genannten Mitarbeiter, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.
§ 5 Transfergesellschaft
Die Parteien sind sich darüber einig, dass den Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnet werden soll, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Die Parteien haben sich dabei auf die Zusammenarbeit mit _________________________ als Dienstleister geeinigt. Voraussetzung für einen Wechsel in die Transfergesellschaft ist, dass für diese Maßnahme Transferkurzarbeitergeld gemäß § 111 SGB III gewährt wird. Entscheidet sich ein von der Entlassung bedrohter Mitarbeiter (§ 4 dieses Interessenausgleichs) für den Wechsel in die Transfergesellschaft, und teilt er dies der Personalabteilung bis _________________________ mit, wird sein Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft im gegenseitigen Einvernehmen zum _________________________ beendet und ein auf maximal zwölf Monate befristeter Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft abgeschlossen (dreiseitige Vereinbarung gemäß Anlage). Die Verweildauer in der Transfergesellschaft beträgt maximal zwölf Monate; die genaue Dauer bestimmt sich danach, wie lange die Arbeitsagentur Transferkurzarbeitergeld gewährt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zwischen der Gesellschaft und der _________________________ (vgl. Anlage). Im Übrigen (insbesondere zur finanziellen Ausstattung der Transfergesellschaft) gilt der Transfersozialplan (vgl. § 7 dieses Interessenausgleichs).
§ 6 Sonstige Beteiligungsrechte des Betriebsrats
(1) Der Betriebsrat wurde im Zusammenhang mit den Verhandlungen über diesen In...