Rz. 2

Der Geschädigte hat (schuldlos) einen Verkehrsunfall, bei dem sein Kfz einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Der Sachverständige ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 11.900 EUR brutto.

Was kann er vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bei fiktiver Schadensabrechnung ersetzt verlangen?

a) den Netto-Wiederbeschaffungswert: 11.900 EUR abzgl. 19 % Regel-Umsatzsteuer nach § 10 UStG, also 10.000 EUR
b) den Netto-Wiederbeschaffungswert: 11.900 EUR abzgl. 2 % Differenzsteuer nach § 25a UStG, also 11.662 EUR
c) den Brutto-Wiederbeschaffungswert: 11.900 EUR

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