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Der private Unfallversicherungsvertrag ist ein nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit vereinbarer, zweiseitig verpflichtender, schuldrechtlicher Vertrag. Er ist das entscheidende rechtliche Regelungswerk, durch das Allgemeine Geschäftsbedingungen, normalerweise Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) genannt, einbezogen werden. Im Vertrag werden Leistungsdauer, Versicherungsumfang und die versicherten Personen (VP) bezeichnet. Vertrag und AUB können dispositive gesetzliche Vorschriften abbedingen.

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