Rz. 967
Leistungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer:
▪ | Zur Verfügungstellung von IT-Ausstattung (Bildschirm, Laptop, etc) auch zur privaten Nutzung | ||||||||
▪ | Steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG, da betrieblich veranlasst | ||||||||
▪ | Übereignung von IT- Ausstattung (Bildschirm, Laptopt, etc) | ||||||||
▪ | Pauschalversteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG und SV-Freiheit, nur möglich bei Gewährung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn | ||||||||
▪ | Zuschüsse zu den Internet-/Telekommunikationskosten der Arbeitnehmer
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▪ | Arbeitsmittel (Bürostuhl, Schreibtisch sowie Verbrauchsmaterial)
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▪ | Pauschaler Zuschuss für das Home Office (z.B. für anteilige Mietkosten, Stromkosten, etc.)
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Rz. 968
→ § 81 Rdn 2 ff.
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