Rz. 967

Leistungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer:

Zur Verfügungstellung von IT-Ausstattung (Bildschirm, Laptop, etc) auch zur privaten Nutzung
Steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG, da betrieblich veranlasst
Übereignung von IT- Ausstattung (Bildschirm, Laptopt, etc)
Pauschalversteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG und SV-Freiheit, nur möglich bei Gewährung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn

Zuschüsse zu den Internet-/Telekommunikationskosten der Arbeitnehmer

Einzelnachweis für beruflich veranlasste Kosten: steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG)
Erstattung 20 % des Rechnungsbetrags: max. 20 EUR pro Monat steuerfrei
(Rechnung ist zum Lohnkonto zu nehmen; repräsentativer Dreimonatszeitraum ausreichend)
Pauschale Versteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG (wenn "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn")

Arbeitsmittel (Bürostuhl, Schreibtisch sowie Verbrauchsmaterial)

zur Verfügungstellung betrieblicher Arbeitsmittel für das Homeoffice: LSt- und SV-frei
Erstattungen für den Arbeitnehmer selbst beschaffte Arbeitsmittel: LSt- SV-pflichtiger Arbeitslohn (Werbungskosten)

Pauschaler Zuschuss für das Home Office (z.B. für anteilige Mietkosten, Stromkosten, etc.)

steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn
 

Rz. 968

→ § 81 Rdn 2 ff.

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