Rz. 312

Das Arbeitsschutzrecht erfordert ärztliche Untersuchungen vor dem Beginn und/oder während der Ausübung verschiedener Tätigkeiten. Die i.d.R. freiwilligen allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen sind im ASiG geregelt, während die besonderen, arbeitsplatzbezogenen Untersuchungen in verschiedenen Ausführungsverordnungen vorgeschrieben werden, so z.B. im Seuchengesetz, DruckluftVO und StrahlenschutzVO. Ebenso erfordern einige UVV besondere Untersuchungen.

 

Rz. 313

Teilweise sind laufende Eignungsuntersuchungen Voraussetzung für die Wirksamkeit der Arbeitsverträge. Betroffen sind z.B. Personen im Umgang mit Lebensmitteln, bestimmte Arbeitsplätze im Flug- und Schiffsverkehr oder Nachtarbeit.

 

Rz. 314

Beschäftigungsverbote bestehen, wenn die z.B. nach Strahlenschutz-, Druckluft- oder RöntgenVO vorgeschriebenen Untersuchungen nicht durchgeführt werden oder ein negatives Ergebnis haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge