Rz. 254

Leben die Ehegatten mehr als drei Jahre getrennt voneinander, wird gem. § 1566 Abs. 2 BGB unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Auf den Scheidungswillen des Antragsgegners kommt es in diesen Fällen nicht mehr an.

 

Rz. 255

Ein Abweisungsantrag kann in diesen Fällen nur Erfolg haben, wenn die Voraussetzungen des § 1568 BGB gegeben sind.

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