Rz. 1

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat im Oktober 2012 eine Neufassung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) vorgelegt.[1] Diese Musterbedingungen ersetzen die bisher gültigen ARB 2010. Ergänzt wurden die ARB 2012 im Juni 2013 um den Fahrer-Rechtsschutz und um die Gesamtkombination Privat/Firmen. Beide Teile waren in den ursprünglichen ARB 2012 (Stand Oktober 2012) nicht enthalten.

Die ARB 2012 wurden nötig, weil die ARB 2010 nicht mehr zeitgemäß waren. Insbesondere mussten negative Entscheidungen der Obergerichte eingearbeitet werden.

 

Rz. 2

Die wesentlichen Änderungen gegenüber den ARB 2010 finden sich im Aufbau der ARB 2012. Nicht sehr zahlreich sind hingegen die inhaltlichen Änderungen. Allerdings können sie erhebliche Probleme mit sich bringen.

Von Bedeutung können die an vielen Stellen angebrachten Erläuterungen werden. Sie sollen vor allen Dingen das Verstehen des Versicherungsnehmers fördern.

 

Rz. 3

Noch sind die ARB 2012 von den Versicherern nicht übernommen worden. Hierzu sind die Versicherer auch nicht verpflichtet. Sie können selbstverständlich hauseigene Versicherungsbedingungen auf den Markt bringen.

[1] Text siehe www.gdv.de.

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