Rz. 6
Die Unternehmensnachfolge als eine der größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers ist sehr häufig geprägt von einer großen Unsicherheit darüber, ob der vermeintlich als bestens geeignete Nachfolger tatsächlich in der Praxis bestehen wird. Die Anforderungen an einen Geschäftsführer wie auch Gesellschafter eines Unternehmens sind sehr vielfältig. Neben den fachlichen Qualifikationen sind insbesondere auch Führungsqualitäten gefragt. Die Erprobung dieser Eigenschaften lässt sich in der Praxis meist schwer durchführen. Zum einen hat der mögliche Nachfolger, solange der bisherige Gesellschafter und Geschäftsführer im Unternehmen tätig ist, kaum eine Chance sich wirklich frei entfalten zu können, was nicht nur am übergabewilligen Gesellschafter liegen muss. Meist sind es auch die Mitarbeiter, die dem Nachfolger nicht folgen wollen, solange der bisherige Gesellschafter im Unternehmen noch aktiv ist. Viele Familienunternehmen stellen durch ihre Kapitalausstattung für die Gesellschafter aber einen solchen Wert dar, dass sie ungern einem Fremdgeschäftsführer das Unternehmen völlig frei anvertrauen wollen. Sind nun die Gesellschafter nicht auch Geschäftsführer der Gesellschaft, so lässt sich nicht allein durch die Gesellschafterversammlung eine Überwachung, Kontrolle, aber auch Beratung der Geschäftsführung sicherstellen. Hingegen kann durch einen Beirat, dessen Aufgaben klar definiert werden und dessen Spektrum an Steuerungsmöglichkeiten so gesteckt werden, dass das Wohl der Gesellschaft im Vordergrund steht, ohne die Geschäftsführung zu sehr einzuengen, eine Unternehmensnachfolge langfristig sichergestellt werden, ohne dass die Geschäftsführung tatsächlich in den Händen der Gesellschafter liegen muss.
Insbesondere bei Gesellschaften deren Anteile auf verschiedene Familienstämme im Wege der Unternehmensnachfolge übergehen, kann der Beirat eine wertvolle moderierende Funktion einnehmen.
Rz. 7
Spannungsfelder bei Familiengesellschaften:
Rz. 8
Diese Spannungsfelder bergen ein hohes Konfliktpotential, und wenn in solchen Fällen keine Regularien vorhanden sind, wie gerade auch bei gesellschaftsrechtlichen Pattsituationen eine Entscheidungsblockade aufgelöst werden kann, führt dies häufig zum Niedergang von Familiengesellschaften. Durch die Einrichtung eines Beirats können gerade Entscheidungsblockaden verhindert werden, da der Beirat helfen kann, durch die Moderation von Gesellschafterzusammenkünften, der Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsleitung, aber auch durch die Ausgestaltung eines gesellschaftsrechtlichen Vetorechts, solche Konflikte aufzulösen. Gerade in Gesellschaften, in denen nur Teile der Gesellschafter oder kein Gesellschafter in der Geschäftsführung aktiv sind, bietet die Einrichtung eines Beirats die Möglichkeit den Gesellschaftern über die reine Gesellschafterversammlung und den Geschäftsbericht hinaus Informationen zu erhalten, die eine bessere Beurteilung der operativen Tätigkeit des Unternehmens ermöglichen.