A. ProVida 2000
Rz. 1
Die Rotlichtüberwachung kann auch mithilfe eines ProVida-Gerätes (Videoaufzeichnungen mit eingeblendeter Uhrzeit aus einem günstig positionierten Polizeifahrzeug heraus) erfolgen. Anhand der Videoaufzeichnung lässt sich der Rotlichtbeginn der Ampel rekonstruieren und mithilfe der auf dem Videoband eingeblendeten Uhr zeitlich fixieren; es wird dann die Zeit ermittelt zu der ein Betroffener mit seinem Fahrzeug die Ampelanlage (bei Rot) passiert. Aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich die Rotlichtzeit des Betroffenen; bei diesem Verfahren sind die Zeitfehler des ProVida-Überwachungsgerätes zu berücksichtigen; generelle Fehlerangaben sind nicht möglich; es ist der Einzelfall auszuwerten (wobei unter anderem die Bildqualität und/oder die Aufnahmeposition eine wesentliche Rolle spielen).
Die Funktionsweise ergibt sich aus dem entsprechende Kapitel Nachfahrsystem ProVida 2000 (§ 15 Rdn 3).
B. Fotoapparate/Videokameras/Stoppuhren
Rz. 2
Nicht selten beobachtet der Polizeibeamte lediglich den Rotlichtverstoß. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer gezielten und einer zufälligen Beobachtung.
Gerade wenn ohne technische Hilfsmittel ein Rotlichtverstoß vorgehalten wird, sollte dies lediglich bei erheblichen Rotlichtverstößen, aufgrund der erheblichen Fehlertoleranzen, geschehen. So ist allein schon der Blickwechsel des Beamten zu nennen. Beobachtet dieser zum Beispiel erst das sich annähernde Fahrzeug und wechselt dann den Blick zur Ampelanlage und dann zur Haltelinie, sind nicht unerhebliche Verzugszeiten darstellbar. Dies umso mehr, wenn der Vorgang nicht gezielt, sondern zufällig beobachtet wurde.
Rz. 3
Wenn Rotlichtzeiten mit Stoppuhren gemessen werden, kann es zu erheblichen Fehlmessungen kommen, die Toleranzabzüge erfordern. Auch hier ist eine Einzelfallprüfung notwendig, da viele Einflussfaktoren zu beachten sind. Hierzu zählen neben den Toleranzen der Stoppuhr auch Ableseungenauigkeiten, Blickwechsel, Reaktionszeiten, Standort der Beamten, Fahrgeschwindigkeit des Betroffenenfahrzeugs etc. Insoweit sind gerade solche Vorgänge entsprechend sorgfältig von den Messbediensteten zu dokumentieren. Nur im Falle von besonders sorgfältigen und lückenlosen Dokumentationen kann eine solche "Messung" dann nachvollzogen werden. In der Regel ist hierzu auch eine detaillierte Befragung aller beteiligten Personen zwingend erforderlich. So zeigen sich oftmals erst dort dann Ungereimtheiten, die nicht mit den Protokollen bzw. örtlichen Gegebenheiten auf Deckung gebracht werden können.
Teilweise kommen auch ungeeichte Videokameras oder Fotoapparate zum Einsatz. Diese dienen dabei in der Regel nicht als konkretes Beweismittel, sondern lediglich als zusätzliche Dokumentation. Mit diesen Mitteln kann allerdings zumindest belegt werden, dass ein Fahrzeug die Haltelinie bei Rotlicht passierte, wenn die Ampelanlage zeitgleich mit im Bild zu sehen ist. Rückschlüsse auf die genaue Rotlichtzeit sind damit aber oftmals nicht möglich, bzw. können nur in Grenzen erfolgen.