UR.-NR. _________________________/_________________________ |
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Verhandelt in _________________________ am |
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Vor dem Notar |
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mit dem Amtssitz in _________________________ |
erschien:
_________________________ (Vorname Name), geborene _________________________, geboren am _________________________
wohnhaft in _________________________
– nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt –
dem Notar ausgewiesen durch seinen _________________________, mit dessen Ablichtung für die Handakte des Notars er einverstanden ist.
Der Erschienene ersuchte den Notar um die Beurkundung der folgenden
General- und Vorsorgevollmacht
und erklärte:
1. Hiermit erteile ich
a) _________________________ (Vorname Name), geb. _________________________
b) _________________________
– nachfolgend "Bevollmächtigte" genannt –
Vollmacht
mich in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte zu wahren. Ihre Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn ich sie selbst ausführen würde.
Die Bevollmächtigten sind im Außenverhältnis jeder für sich alleinvertretungsberechtigt. Das Innenverhältnis dieser Vollmacht ist in einem gesonderten, dieser Vollmacht zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt und berührt die Wirksamkeit dieser Vollmacht im Außenverhältnis Dritten gegenüber nicht. Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Vollmacht soll als Vorsorgevollmacht insbesondere zur Vermeidung der Anordnung einer gerichtlichen Betreuung dienen und daher bei Eintritt einer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit nicht erlöschen. Sie soll ferner ausdrücklich auch über meinen Tod hinaus gelten.
1. Umfang der Vollmacht
Als Generalvollmacht soll die Vollmacht in ihrem Umfang unbeschränkt sein. Insbesondere soll die Vollmacht die nachfolgenden Angelegenheiten erfassen, ohne dass dies abschließend gemeint wäre oder dass damit eine Beschränkung der Vollmacht getroffen würde:
Die Bevollmächtigten dürfen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht Untervollmacht erteilen. Die Bevollmächtigten dürfen diese Vollmacht ganz oder teilweise auf andere Personen übertragen und eine solche Übertragung widerrufen.
a) Vermögensangelegenheiten
Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen und diesen vor Gerichten zu vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vorzunehmen.
Sie umfasst ferner das Recht Grundbesitz zu veräußern und zu erwerben, Grundpfandrechte einschließlich Zinsen und Nebenleistungen und sonstige Rechte für beliebige Gläubiger und Berechtigte zu bestellen, zu kündigen oder aufzugeben und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen, die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO zu erklären, die Löschung von allen dinglichen Rechten zu erklären und im Grundbuch zu bewilligen.
Darüber hinaus umfasst sie die Befugnis, über sonstige Vermögensgegenstände aller Art zu verfügen, den Vollmachtgeber vor Behörden, Dienststellen, Notariaten, Banken sowie Versicherungsgesellschaften aller Art im In- und Ausland umfassend zu vertreten, Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen, über Bankkonten und Depots sowie sonstiges Geldvermögen aller Art im Namen des Vollmachtgebers zu verfügen und Bankkonten und Depots zu eröffnen und aufzulösen, Verbindlichkeiten einzugehen und Kreditverträge abzuschließen.
Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis, Verfügungen von Todes wegen anzuerkennen oder anzufechten, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen, den Vollmachtgeber als Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Schenker oder Beschenkten in jeder Weise, auch bei Vermögens- und Gemeinschaftsauseinandersetzungen zu vertreten und Erklärungen für ihn abzugeben und alles zu tun, was zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zu deren Teilung notwendig ist.
b) Verträge, Erklärungen und Anträge
Die Bevollmächtigten sind außerdem befugt, den Vollmachtgeber in allen Vertragsangelegenheiten, bei der Abgabe von Erklärungen sowie bei der Erstellung von Anträgen zu vertreten. Insbesondere umfasst die Vollmacht hierbei nachfolgende Angelegenheiten, ohne dass dies abschließend gemeint wäre:
i) |
Verträge jeglicher Art unter beliebigen Bedingungen abzuschließen, Vergleiche jeder Art einzugehen sowie Schenkungen im Rahmen von Anstands- und Pflichtschenkungen zu machen; |
ii) |
Vereinbarungen mit Kliniken, Alters- und/oder Pflegeheimen abzuschließen; |
iii) |
Erklärungen jeder Art, wie Einwilligungen, Anfechtungserklärungen, Kündigungen, Austritte, Rücktritte, Widerrufe und Verzichte abzugeben und entgegenzunehmen; |
iv) |
den Vollmachtgeber in Renten-, Versorgungs-, Beihilfe-, Steuer-, Pflegeversicherungs-, Versicherungs- und sonstigen Angelegenheiten und zur Beantragungen von Leistungen jeder Art wie Ren... |