Rz. 21

Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss[24] in einer fG-Sache, bei dem die Beschwer mehr als 200,00 EUR beträgt, kann binnen einer Frist von 2 Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden (§ 85 FamFG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO /§§ 567572 ZPO, § 11 RPflG).

[24] Zur Beschwerde gegen Kostenentscheidungen siehe Büte, FamFR 2013, 505.

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