Dr. Sebastian Hofert von Weiss
Rz. 235
Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren. Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung genannt. Bei Forderungsausfallversicherungen ist hingegen das Delkredere-Risiko, also der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen, Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Rz. 236
Eine im Außenwirtschaftsverkehr für Unternehmen bedeutsame Sonderform der Forderungsausfallversicherung ist die staatliche Exportkreditversicherung. Sie schützt Unternehmen vor dem Risiko des Forderungsausfalls bei Ausfuhrgeschäften. Gedeckt sind insb. politisch, aber heutzutage regelmäßig auch wirtschaftlich bedingte Zahlungsausfälle. Politische Ursachen können neben der Devisenknappheit des Bestellerlandes z.B. auch kriegerische Ereignisse, Unruhen oder Zahlungsverbote sein. Wirtschaftliche Ursachen sind die Nichtzahlung des Kunden oder bspw. dessen Insolvenz.
Ziel der Exportkreditversicherung ist es, den Export als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft zu unterstützen, Arbeitsplätze in der Bundesrepublik zu sichern und zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft beizutragen. Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung. Mit der Bereitstellung und Verwaltung des Förderinstruments hat sie die Euler Hermes AG beauftragt. Zum Einsatz kommt die Exportkreditversicherung häufig bei der Beteiligung deutscher Unternehmen an internationalen Projektfinanzierungen.
Das vom Bund eingesetzte Mandatarkonsortium hat rechtlich die Stellung eines Vertreters des Bundes i.S.v. § 164 BGB inne. Um die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit des der Finanzierung zugrunde liegenden Projektes und damit die risikomäßige Vertretbarkeit aus Sicht des Bundes unabhängig zu verifizieren, fordert der Bund i.d.R., dass derjenige, der den Antrag auf staatliche Ausfuhrgewährleistung gestellt hat, ein Tragfähigkeitsgutachten eines unabhängigen Gutachters beibringt. Dazu beauftragt der Antragsteller den Gutachter mit der Erstellung des Gutachtens und der Begleitung der Verhandlungen der Euler Hermes AG. Dabei bestehen Sorgfaltspflichten des Gutachters (Duty of Care) nur dem Bund (ggf. vertreten durch die Euler Hermes AG) ggü. Die Entscheidung über die Indeckungnahme fällt in einem interministeriellen Ausschuss ("IMA") bestehend aus Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium der Finanzen, dem Auswärtigem Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Sie wird durch einen regelmäßig tagenden Arbeitskreis (i.d.R. alle 4 Wochen) vorbereitet.
Rz. 237
Forderungsausfallversicherungen versichern Forderungsausfälle aus Warenlieferungen oder Dienst- und Werkleistungen, die dadurch entstehen, dass Kunden des Versicherungsnehmers während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zahlungsunfähig werden. Die Forderungen müssen rechtlich begründet und in Rechnung gestellt sein. Unterschieden wird zwischen unbenannten Forderungen und benannten Forderungen. Bei Letztgenannten wird vor Gewährung von Versicherungsschutz die Bonität des Kunden überprüft. Häufig wird auch der sog. "Nichtzahlungstatbestand" versichert. Geleistet wird in diesem Fall nicht erst bei Insolvenz des Schuldners, sondern schon zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin.
Rz. 238
Kreditausfallversicherungen werden i.d.R. vom Kreditnehmer abgeschlossen und sichern den ausstehenden Kreditsaldo bei Eintritt bestimmter Ereignisse. Angeboten wird aber auch die Versicherung insb. von Portfolios von Konsumentenkrediten von Banken und Sparkassen. Kreditausfallversicherungen werden im Wesentlichen im privaten Bereich verwendet und spielen als Sicherungsinstrument i.R.d. Unternehmensfinanzierung eine untergeordnete Rolle.