Rz. 123

Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 136) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadenversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während des Versicherungsjahres ("aggregate limits") eingetretenen Versicherungsfälle zusammen (Ziff. 4.3 Abs. 1 S. 1 des Modells).

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