Rz. 21

Entscheidung, ob einfaches/qualifiziertes Zeugnis
Ggf. Verlangen eines qualifizierten Zeugnisses gegenüber Arbeitgeber
Prüfung des Zeugnisses nach den Maßgaben der Zeugnisrechtsprechung des BAG; ggf. Vorbehalt erklären
Zeitnahe Geltendmachung des Zeugnisberichtigungsanspruches
Sorgfältige und detaillierte Antragstellung
Kein Anspruch auf Verwendung von "Arbeitnehmerformulierungen"

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