Rz. 21
▪ | Entscheidung, ob einfaches/qualifiziertes Zeugnis |
▪ | Ggf. Verlangen eines qualifizierten Zeugnisses gegenüber Arbeitgeber |
▪ | Prüfung des Zeugnisses nach den Maßgaben der Zeugnisrechtsprechung des BAG; ggf. Vorbehalt erklären |
▪ | Zeitnahe Geltendmachung des Zeugnisberichtigungsanspruches |
▪ | Sorgfältige und detaillierte Antragstellung |
▪ | Kein Anspruch auf Verwendung von "Arbeitnehmerformulierungen" |
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