Rz. 315

Das Gleiche gilt für die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung in die Erklärung der (sofortigen) Suspendierung. Das Problem

mag sich für die Dauer der Kündigungsfrist stellen, wenn eine fristlose Kündigung sich als unwirksam, die vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung dagegen als wirksam erweist. Denkbar ist ferner, dass der Arbeitgeber eine unwirksame außerordentliche Kündigung wegen begangener Straftat ausgesprochen und diese später durch eine wirksame ordentliche Verdachtskündigung ergänzt hat. Er könnte Interesse an einer Umdeutung der fristlosen Kündigung in eine sofortige Suspendierung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist haben.

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