An das Landgericht/Amtsgericht _____
Klage
In Sachen
der _____, vertreten durch _____, ebendort,
Prozessbevollmächtigte: _____
– Klägerin –
gegen
Herrn _____,
– Beklagter –
wegen: Maklerprovision
Streitwert: _____ EUR
bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen, wie folgt zu erkennen:
1. |
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin _____ EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem _____ zu zahlen. |
2. |
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
Im Übrigen beantragen wir in prozessualer Hinsicht,
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gemäß § 276 Abs. 1 ZPO das schriftliche Vorverfahren anzuordnen, |
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dem Beklagten Ausschlussfrist zur Erklärung der Verteidigungsbereitschaft bzw. zur Klageerwiderung zu setzen, |
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für den Fall des Versäumens der gesetzten Fristen Versäumnisurteil (§ 331 Abs. 3 ZPO), für den Fall des schriftlichen Anerkenntnisses Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO) im schriftlichen Verfahren zu erlassen. |
Begründung:
I.
1. Der Beklagte erteilte der Klägerin unter dem _____ einen Makler-Alleinauftrag mit der Maßgabe, ihm für sein Hausgrundstück in der _____ in _____ Kaufinteressenten nachzuweisen. Gemäß Nummer 4 der Vertragsurkunde beansprucht der Vertrag Geltung für den Zeitraum vom 15.6. _____ bis 15.12. _____, wobei der Beklagte für den Fall eines aufgrund der Tätigkeit der Klägerin zustande gekommenen Vertragsabschlusses die Zahlung einer Provision in Höhe von 3,57 % des Gesamtkaufpreises einschließlich Umsatzsteuer versprach.
Beweis: Makler-Alleinauftrag vom _____, Anlage K _____
2. Die Bemühungen der Klägerin führten kurzfristig zum Erfolg: Bereits am _____ konnte die Klägerin dem Beklagten den Zeugen _____ als Kaufinteressenten nachweisen. Aufgrund dieses Nachweises veräußerte der Beklagte das Hausgrundstück _____ an den Zeugen _____, und zwar per notariellem Kaufvertrag vom _____ zum Kaufpreis von _____ EUR. Die Klägerin legte daraufhin Rechnung unter dem _____ im vereinbarten Bruttobetrag von _____ EUR, also in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises.
Beweis: 1. Nachweisschreiben der Klägerin an den Beklagten vom _____, Anlage K _____
2. Zeugnis des Herrn _____.
3. Rechnung vom _____, Anlage K _____
3. Der Beklagte zahlte nicht, weshalb die Klägerin mahnte per Schreiben vom _____. Der Beklagte meldete sich hierauf und meinte, die Klägerin könne deshalb keine Provision von ihm verlangen, weil sie auch für den Zeugen _____ tätig geworden sei und auch von diesem eine Provision fordere.
Beweis: Schreiben des Beklagten vom _____, Anlage K _____
Es trifft zu, dass die Klägerin auch von dem Zeugen _____ eine Provision gefordert und erhalten hat.
II.
Der Beklagte verkennt die Sach- und Rechtslage: Unter Nr. _____ des Makler-Alleinauftrags vom _____ ist ausdrücklich die Gestattung enthalten, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers tätig zu werden. Selbst wenn man eine AGB-Eigenschaft des Maklervertrages unterstellte, wäre die Gestattung der Doppeltätigkeit formularvertraglich ohne weiteres wirksam (BGH NJW 1964, 1467). Im Falle vertraglicher Gestattung ist die Doppeltätigkeit nicht provisionsschädlich (Palandt/Sprau, § 654 Rn 4a). Nachdem der Beklagte auch nach weiterer anwaltlicher Aufforderung nicht einlenkte, ist Klage geboten.
III.
Der Beklagte befindet sich nach Zugang der Rechnung am _____ jedenfalls seit dem _____ – 30 Tage – in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB), wobei die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthält. Die Klägerin verfolgt den gesetzlichen Zinsfuß des § 288 Abs. 1 BGB.
(Rechtsanwalt)