Rz. 98

In einem gerichtlichen Verfahren haben sich die Beklagten durch verschiedene Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. – Sind alle Kosten der verschiedenen Rechtsanwälte zu erstatten oder hätten die Beklagten im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen müssen, sodass Kosten nur in dieser Höhe zu erstatten sind?

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