Rz. 211

Sollte nach hinreichender Abwägung die Entscheidung zugunsten der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ausfallen, sind vor allem mit Blick auf die §§ 74ff. HGB zahlreiche formale und inhaltliche Anforderungen zu beachten, damit dieses wirksam und verbindlich ist, um somit Wettbewerbshandlungen auch nach Vertragsende effektiv verhindern zu können.

 

Rz. 212

Die Vorschrift des § 74 Abs. 1 HGB enthält zunächst ein sehr strenges Formerfordernis, denn erforderlich ist nicht nur die Schriftform, sondern auch die Aushändigung einer vom Arbeitgeber original unterzeichneten Abschrift der Vereinbarung. Da hier der Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung dieses strengen Formerfordernisses trägt, empfiehlt es sich, eine (separate) schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers einzuholen, eine derart unterschriebene Abschrift vom Arbeitgeber erhalten zu haben.

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