An das Arbeitsgericht
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Ort, Datum
Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________
Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG
der
_________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
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– Antragsgegner –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
Namens und im Auftrag der Antragstellerin leiten wir ein einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG ein und beantragen,
die Antragstellerin für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Klägers zu entbinden.
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitten wir, über diesen Antrag ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, jedenfalls aber unter Verkürzung der Ladungs- und Einlassungsfristen Termin anzuberaumen.
Begründung
Die Antragstellerin hat das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger aus betriebsbedingten Gründen mit Wirkung zum _________________________ gekündigt. Im Hinblick auf diese Kündigung ist ein Verfahren vor der Kammer zum oben genannten Geschäftszeichen anhängig. Da der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat, verlangt der Kläger seine Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG. Der Widerspruch des Betriebsrats war offensichtlich unbegründet, weshalb die Voraussetzungen für eine Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG vorliegen (dazu nachfolgend unter II.1). Des Weiteren ist die Antragstellerin wegen der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung, die mit der Weiterbeschäftigung verbunden wäre, gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BetrVG zu entbinden (dazu nachfolgend unter II. 2).
I. Sachverhalt
Die Antragstellerin hat bis zum _________________________ einen metallverarbeitenden Betrieb unterhalten, in dem 63 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Die Antragstellerin hat über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich ganz erhebliche Verluste erlitten.
Glaubhaftmachung: |
Jahresabschlüsse der Jahre _________________________ bis _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlagenkonvolut AS 1 – Eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin – Anlage AS 2 – |
Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung der Antragstellerin am _________________________ entschieden, den Betrieb mit Wirkung zum _________________________ vollständig einzustellen.
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin – bereits vorgelegt als Anlage AS 2 – Beiziehung der Kündigungsschutzakte des Arbeitsgerichts, AZ _________________________ |
Über diese Maßnahme hat die Antragstellerin mit dem Betriebsrat am _________________________ einen Interessenausgleich sowie am _________________________ einen Sozialplan abgeschlossen.
Glaubhaftmachung: |
Vorlage des Interessenausgleichs vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 3 – Vorlage des Sozialplans vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 4 – |
Mit der Stilllegung des Betriebs ist der Wegfall sämtlicher Arbeitsplätze verbunden. Weitere Betriebe unterhält die Antragstellerin nicht.
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin – bereits vorgelegt als Anlage AS 2 – |
Die Antragstellerin hat den Betriebsrat im Vorfeld der Kündigungen ordnungsgemäß angehört.
Glaubhaftmachung: |
Vorlage der Betriebsratsanhörung vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 5 – |
Der Betriebsrat hat in allen Fällen den Kündigungen frist- und ordnungsgemäß widersprochen. Hierbei verweist er auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Betrieb.
Glaubhaftmachung: |
Widerspruch des Betriebsrats vom _________________________, in Kopie zu den Akten gereicht als – Anlage AS 6 – |
Der Antragsgegner hat seine Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage rechtzeitig verlangt.
Glaubhaftmachung: |
Beiziehung der Kündigungsschutzakte des Arbeitsgerichts, AZ _________________________ |
Außer dem Antragsgegner haben bislang 54 Arbeitnehmer rechtzeitig ihre Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG verlangt.
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin – bereits vorgelegt als Anlage AS 2 – |
II. Rechtliche Würdigung
Da der Betriebsrat der Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat, kann der Antragsteller an sich Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG beanspruchen. Vorliegend sind indes die Voraussetzungen für eine Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG erfüllt.
1. Es liegen die Entbindungsvoraussetzungen gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrV...