Rz. 142
In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- und Umwandlungsvorhaben oder bei dringendem Eigenbedarf, dem Mieter den Kündigungsschutz quasi "abzukaufen". Andere denkbare Fälle sind die vorzeitige Entlassung des Mieters aus einem auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mietverhältnis.[157]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen