Rz. 23

Die Erhebung einer Deckungsklage ist ohne Fristbindung möglich. Dies ergibt sich aus dem Fortfall des § 12 Abs. 3 VVG a.F. Die ARB wurden insoweit angepasst.

 

Rz. 24

Begehrt eine mitversicherte Person – allein oder neben dem Versicherungsnehmer – Versicherungsschutz, so kann die Rechtsschutzversicherung ihr gegenüber die Klagefrist nur dann in Lauf setzen, wenn die mitversicherte Person berechtigt ist, selbstständig den Versicherungsanspruch geltend zu machen. Dies kann der Fall sein aufgrund Vereinbarung oder solange der Versicherungsnehmer nicht widerspricht. Dies gilt ebenso, wenn die mitversicherte Person gem. § 44 Abs. 2 VVG (§ 75 Abs. 2 VVG a.F.) im Besitz des Versicherungsscheins ist.

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