Rz. 639

Der Arbeitnehmer sucht den Anwalt auf und legt ihm ein Zeugnis vor, das er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Es enthält nach seiner Auffassung Unvollständigkeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung, eine hinter der Qualität seiner Arbeit zurückbleibende, nur durchschnittliche Leistungsbeurteilung sowie eine negative Führungsbeurteilung. Er bittet um Rat, ob und wie er seinen Anspruch auf ein vollständiges, leistungs- und führungsgerechtes Zeugnis geltend machen kann.

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