An das Arbeitsgericht _____
Klageerwiderung in dem Rechtstreit
des _____ (Vorname, Nachname, Adresse)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: _____
gegen
die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse)
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigte: _____
Wir bestellen uns für die Beklagte.
Wir beantragen, die Klage abzuweisen.
Begründung:
Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen gerechtfertigt. Die Beklagte hat die unternehmerische Entscheidung getroffen, die Zahl der Arbeitskräfte dem vorhandenen Auftragsbestand anzupassen. Bei der Beklagten herrscht erheblicher Auftragsmangel. Im vergangenen Jahr war noch ein Auftragsbestand von _____ vorhanden. Jetzt beträgt der Auftragsbestand _____. Inzwischen sind Marktveränderungen eingetreten, die kurz- und mittelfristig keine Besserung der Auftragslage erwarten lassen. Deshalb ist die unternehmerische Entscheidung der Beklagten auch nicht rechtsmissbräuchlich.
Der Auftragsmangel beruht auf außerbetrieblichen Ursachen: _____
Außerdem liegen folgende innerbetrieblichen Ursachen vor: _____
Die Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger ist weggefallen. Der Kläger wurde als _____ eingestellt und zur Leistung folgender Arbeiten verpflichtet: _____
Der Umfang dieser Arbeitsleistungen ist zurückgegangen. Bis zum _____ benötigte die Beklagte _____ Arbeitnehmer, um die Arbeitsleistungen zu erbringen. Aufgrund des zurückgegangenen Auftragsbestandes kann die Arbeit jetzt von _____ Arbeitnehmern erledigt werden.
Im Betrieb der Beklagten gilt die _____-Stunden-Woche. Insgesamt sind _____ Arbeitnehmer beschäftigt. Damit stehen zur Erledigung der Arbeiten _____ Betriebsstunden zur Verfügung. Infolge des zurückgegangenen Auftragsbestandes sind jedoch nur _____ Stunden erforderlich. Die Beklagte hat sich entschlossen, der Reduzierung des Auftragsbestandes durch Abbau des Personalbestandes Rechnung zu tragen. _____
Die Kündigung war durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt. Der Beklagten ist es nicht möglich, andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet zu treffen, um die betriebliche Lage zu verbessern.
Die Beklagte hat in die soziale Auswahl alle Arbeitnehmer einbezogen, die dem Betrieb länger als 6 Monate angehören und deren Arbeitsverhältnisse ordentlich gekündigt werden können. In die soziale Auswahl waren folgende Arbeitnehmer einzubeziehen, die mit dem Kläger horizontal vergleichbar sind. _____
Bei der sozialen Auswahl waren insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Außerdem wurden in begründeten Einzelfällen weitere persönliche Umstände der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigt, und zwar _____. Bei Anwendung dieser Auswahlmerkmale ergibt sich folgende Reihenfolge nach sozialen Gesichtspunkten:
_____
Danach ist lediglich der Mitarbeiter _____ sozial nachrangig gegenüber dem Kläger. Der Mitarbeiter _____ ist jedoch von der sozialen Auswahl auszunehmen, weil folgende betriebstechnische, wirtschaftliche und/oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Weiterbeschäftigung dieses Mitarbeiters bedingen und damit der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. _____ (im Einzelnen ausführen).
Eine Interessenabwägung führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Sie kann sich bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn überhaupt, allenfalls in seltenen Ausnahmefällen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken. _____ (im Einzelnen ausführen)
(Rechtsanwalt)